Der Mitarbeiter eines Dachdeckers ist nach längerem Ausfall im Juni in die Wiedereingliederung gestartet. Der Arbeitgeber zahlt nicht, Krankengeld läuft also weiter. So weit, so gut.
Jetzt hat er aber nach Fronleichnam den Brückentag genommen. Wie rechne ich den Urlaub da ab? Ziehe ich nur die Urlaubstage ab, oder muss ich auch noch die 25 % zusätzliches Urlaubsgeld abrechnen?
Hatte das jemand schonmal?
Der Mitarbeiter ist doch während der Wiedereingliederung immer noch krank und kann gar keinen Urlaub nehmen.
Ich würde einfach gar nichts machen.
Ob die Krankenkasse dazu irgendwas sagen würde, wenn sie davon Notiz nehmen könnte...keine Ahnung.
Vielleicht wurde die Wiedereingliederung ja aus betrieblichen Gründen für den einen Tag unterbrochen? Das wäre ok.
Hallo,
Der Mitarbeiter ist doch während der Wiedereingliederung immer noch krank und kann gar keinen Urlaub nehmen.
Das sehe ich genauso....
Das habe ich hierzu gefunden bei
https://www.informationsportal.de/urlaubsanspruch-waehrend-der-wiedereingliederung/
VG
Regi
@Regi schrieb:https://www.informationsportal.de/urlaubsanspruch-waehrend-der-wiedereingliederung/
Hm, guter Punkt. Ich hatte danach nur bei der Soka-Dach angerufen, die dann (selbstverständlich) meinte, dass der MA Anspruch auf die 25 % zusätzliches Urlaubsgeld hätte. Ob er während der Wiedereingliederung überhaupt Urlaub nehmen kann, daran habe ich gar nicht gedacht …