Hallo,
Grenzgänger die in Frankreich leben und in Deutschland arbeiten haben (in der Regel) keine Steuer ID. Ohne Steuer ID aber auch keine Abfrage DaBPV. Die Kinderdaten müssen also händisch eingetragen werden. Soweit ist mir das klar, nur erhalte ich Fehlermeldungen die mir sagen ich soll die Steuer-ID nachtragen.
Wie kann ich die Abfrage bei diesen Grenzgängern unterdrücken damit die Fehlermeldungen nicht mehr auftauchen?
@michael1974 schrieb:Grenzgänger die in Frankreich leben und in Deutschland arbeiten haben (in der Regel) keine Steuer ID.
Kann man beantragen. Ich habe einen Mandanten mit einigen Mitarbeitern aus Polen, da habe ich das für alle gemacht.
Vielen Dank für eure Antworten! Da muss ich wohl für alle tätig werden.
Mir fehlt nur das Verständnis. "Meine" Grenzgänger wohnen in Frankreich und werden auch in Frankreich versteuert. Bei den polnischen Grenzgängern ist das meines Wissens anders und es gilt der Tätigkeitsort, also Deutschland. Klar da brauch ich ne Steuer ID um die Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Warum sollte aber ein Franzose in Deutschland eine Steuer ID brauchen? Oder noch schlimmer: Wieso sollte Deutschland für einen Franzosen der in Deutschland keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, die Kinderdaten hinterlegt haben? Deutsche Datensammelwut?
Egal, ich danke für die Antworten!