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DEÜV bei Systemwechsel Lohn und Gehalt nach LODAS

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letzte Antwort am 22.02.2021 09:43:05 von frgntz
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frgntz
Einsteiger
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Hallo, 

 

wir haben folgenden Fall:

 

Systemwechsel zu 31.12.2020

abgebendes System - Lohn und Gehalt (wir)

annehmendes System - LODAS (Fremdberater)

 

Nach der Checkliste von DATEV zum Systemwechsel von Lohn und Gehalt auf LODAS zum Jahreswechsel als abgebendes System sind bei DEÜV-Meldungen "keine Maßnahmen erforderlich".

 

Nun meldet sich der neue Berater und meint, wir hätten da schon Jahresmeldungen bzw. Systemwechsel-Abmeldungen machen sollen.

 

Nach der Anleitung zur Übernahme in LODAS werden die Vortragswerte übernommen.

 

Was ist denn nun korrekt? Vielen Dank.

 

 

TN
Fachmann
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Bei uns wird in solchen Fällen immer ein Systemwechsel DEÜV hinterlegt, zumal ja auch der Sondertatbestand Systemwechsel mit Meldegrund UV06 in der BG hinterlegt werden müsste...

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frgntz
Einsteiger
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Das mit der BG ist ja klar, das haben wir auch gemacht. Nicht eindeutig ist es für die DEÜV-Meldungen für uns als abgebende Stelle.

 

Ich bin der Meinung, dass die annehmende Stelle über Datenübernahme die Vortragswerte bekommt und nur für den Fall ohne Datenübernahme eine DEÜV-Systemwechsel-ANmeldung gemacht werden müsste, so steht es zumindest in den Anleitungen zur Datenübernahme von LuG nach LODAS.

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cro
Experte
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Jahres- und Systemmeldungen für 2020 können nur Sie im Programm machen. Der neue Berater müsste ansonsten mit sv-net arbeiten. Das sollte aus meiner persönlichen Sicht möglichst vermieden werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn eine Datenübernahme zum Jahreswechsel stattfindet, also im Januar erstmalig in LODAS abgerechnet wird, muss in Lohn und Gehalt entweder bereits im Dezember des Vorjahres eine Jahresmeldung (GdA 50) oder eine Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (GdA 36) erstellt werden.


In LODAS kann keine Jahresmeldung für das vergangene Meldejahr erstellt werden.


Das bedeutet für Sie, dass Sie aus Lohn und Gehalt über Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV... Abmeldung eine Abmeldung wegen Systemwechsels zu 12/2020 durchführen. In LODAS sind demnach Anmeldungen mit dem Meldegrund 13 zu erstellen.


Alternativ muss in Lohn und Gehalt der Monatsabschluss Dezember zurückgesetzt und eine erneute Lohnabrechnung durchgeführt werden. Aktivieren Sie unter Extras | Einstellungen in der Registerkarte 'Meldungserstellung' vor der Lohnabrechnung den Haken "DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen".

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
frgntz
Einsteiger
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Danke, ich weiß nur nicht, warum das nicht eindeutig so in der Checkliste zum Jahreswechsel beim Systemwechsel steht. Da steht einfach bei abgebenden Seite beim Übertrag von Lohn und Gehalt auf LODAS, dass bei DEÜV keine Maßnahmen zum Dezember/Januar-Wechsel erforderlich seien.

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letzte Antwort am 22.02.2021 09:43:05 von frgntz
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