Hallo an Alle,
bei einem Mitarbeiter war die PLZ nicht korrekt, eine Ziffer musste korrigiert werden. Dadurch wurde seine ursprüngliche Meldebescheinigung zur Sozialversicherung "Anmeldung wg. Beginn einer Beschäftigung" automatisch storniert und im Anschluss wurde er erneut angemeldet. Ist das korrekt so?
Danke für Feedback!
Moin,
ja, dass ist so korrekt, da auch Adressänderungen an die KKen gemeldet werden müssen. Und durch die falsche Ziffer wurde das auch falsch an die KK gemeldet.
Moin,
warum sollte das nicht korrekt sein? Die Daten in der Anmeldung waren falsch - somit wurde die Anmeldung nach Korrektur der Daten storniert und neu gemeldet.
Es handelt sich hier ja nicht um eine Adress-Änderung, also einen Umzug zu einem späteren Zeitpunkt. In dem Fall würde die neue Anschrift erst mit der nächsten DEÜV-Meldung (also spätestens mit der Jahresmeldung) übermittelt.
Ein Tipp noch, wenn Sie mit LODAS arbeiten: Führen Sie vor der ersten Abrechnung/Anmeldung eine Probeabrechnung durch. Sie erhalten dann im Fehler-/Hinweisprotokoll eine Angabe, wenn die Anschrift nicht korrekt ist (d.h. die Daten nicht mit der Postleitzahlendatei der Deutschen Post AG übereinstimmen). Ob es eine derartige Prüfung auch in L+G gibt, ist mir nicht bekannt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
in LuG wird die Probeabrechnung offline durchgeführt, da fällt eine falsche PLZ leider nicht auf.
Gruß
C. Rohwäder
Vielen Dank an alle erst einmal für die hilfreichen Antworten.
Lodas hatte mir vorab im Fehler/Hinweisprotokoll keinen HInweis gegeben.
Und noch eine weitere kurze Frage/Anmerkung hierzu: Bei einer anderen Mitarbeiterin hat sich der Name wegen Heirat geändert. Das hat keine "Neu-Anmeldung DEÜV" ausgelöst.
Hallo,
das ist richtig. Namens- oder Adressangaben sowie die Staatsangehörigkeit sind seit 01.11.2009 keine eigenen Meldegründe mehr. Die Änderung des Namens wird mit der nächsten DEÜV-Meldung übermittelt.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG