abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

DEÜV Meldung bei Adressänderung

5
letzte Antwort am 28.09.2018 16:46:45 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 6
3088 Mal angesehen

Hallo an Alle,

bei einem Mitarbeiter war die PLZ nicht korrekt, eine Ziffer musste korrigiert werden. Dadurch wurde seine ursprüngliche Meldebescheinigung zur Sozialversicherung "Anmeldung wg. Beginn einer Beschäftigung" automatisch storniert und im Anschluss wurde er erneut angemeldet. Ist das korrekt so?

Danke für Feedback!

0 Kudos
Tags (1)
mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 6
2629 Mal angesehen

Moin,

ja, dass ist so korrekt, da auch Adressänderungen an die KKen gemeldet werden müssen. Und durch die falsche Ziffer wurde das auch falsch an die KK gemeldet.

Lang may yer lum reek
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
2629 Mal angesehen

Moin,

warum sollte das nicht korrekt sein? Die Daten in der Anmeldung waren falsch - somit wurde die Anmeldung nach Korrektur der Daten storniert und neu gemeldet.

Es handelt sich hier ja nicht um eine Adress-Änderung, also einen Umzug zu einem späteren Zeitpunkt. In dem Fall würde die neue Anschrift erst mit der nächsten DEÜV-Meldung (also spätestens mit der Jahresmeldung) übermittelt.

Ein Tipp noch, wenn Sie mit LODAS arbeiten: Führen Sie vor der ersten Abrechnung/Anmeldung eine Probeabrechnung durch. Sie erhalten dann im Fehler-/Hinweisprotokoll eine Angabe, wenn die Anschrift nicht korrekt ist (d.h. die Daten nicht mit der Postleitzahlendatei der Deutschen Post AG übereinstimmen). Ob es eine derartige Prüfung auch in L+G gibt, ist mir nicht bekannt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 6
2629 Mal angesehen

Hallo,

in LuG wird die Probeabrechnung offline durchgeführt, da fällt eine falsche PLZ leider nicht auf.

Gruß

C. Rohwäder

0 Kudos
floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 6
2629 Mal angesehen

Vielen Dank an alle erst einmal für die hilfreichen Antworten.

Lodas hatte mir vorab im Fehler/Hinweisprotokoll keinen HInweis gegeben.

Und noch eine weitere kurze Frage/Anmerkung hierzu: Bei einer anderen Mitarbeiterin hat sich der Name wegen Heirat geändert. Das hat keine "Neu-Anmeldung DEÜV" ausgelöst.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
2629 Mal angesehen

Hallo,

das ist richtig. Namens- oder Adressangaben sowie die Staatsangehörigkeit sind seit 01.11.2009 keine eigenen Meldegründe mehr. Die Änderung des Namens wird mit der nächsten DEÜV-Meldung übermittelt.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
5
letzte Antwort am 28.09.2018 16:46:45 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage