Guten Tag,
wir haben einige Mandanten, welche die DATEV-Personalakte selbst "bestücken" wollen.
Für diese muss natürlich DATEV-Personal, oder Unternehmen Online für den Mandanten bestellt und eingerichtet werden, sofern nicht bereits vorhanden.
Ich habe jedoch auch einige Mandanten, für die auch die digitale Personalakte genutzt wurde, diese wurde jedoch von uns als Kanzlei "bestückt".
Gibt es eine Möglichkeit, dies auch in Zukunft zu machen?
Anders gefragt, muss für diese Mandanten auch DATEV-Personal als Cloud-Lösung für den Mandanten bestellt werden, oder kann auf Kanzlei-Ebene die DATEV-Personalakte auch anders bestückt werden, bzw. gibt es eine andere Lösung, wenn der Mandant die Daten nicht selbst einpflegt?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Wenn nur kanzleiintern damit gearbeitet werden soll, ist das problemlos möglich, ich habe gerade bei zwei Mandanten Tests laufen.
@0815-02 schrieb:
Für diese muss natürlich DATEV-Personal, oder Unternehmen Online für den Mandanten bestellt und eingerichtet werden, sofern nicht bereits vorhanden.
Ja, ich bin kleinlich aber es macht einen Unterschied: DATEV Personal muss in allen Fällen bestellt werden. Soll das Mandat mitarbeiten braucht es DUO oder das Personal AddOn.
@0815-02 schrieb:
Gibt es eine Möglichkeit, dies auch in Zukunft zu machen?
Aktuell nur mit viel Aufwand und mit einem Workaround. Siehe auch: Mandantenregistrierung ohne Medium nicht mehr möglich ?
@0815-02 schrieb:
muss für diese Mandanten auch DATEV-Personal als Cloud-Lösung für den Mandanten bestellt werden
Ja und das ist der ganze 💩 dabei.
EDITH: Dann hat @wwinkelhausen für @MSchmidt_SPO also eine Lösung?
Und das meinte ich mit 💩, weil ich dann auch alle Personen immer ausblende (was passiert eigentlich, wenn nicht? Und beim stumpf Klicken fürs Ausblenden verrutscht der Button immer wieder mal - stumpf Klicken ist also auch nicht 😂) und ja keine neuen SmartLogins bestelle, weil die Kanzlei-interne Rechtevergabe in der Rechteverwaltung online 1x an der Gruppe schon längst im Hintergrund hinterlegt wurde und im Bestellprozess nicht angefasst werden muss und: in der Leistungsübersicht taucht unter mandantengenutzte Beraternummer die Kanzleiberaternummer auf. Das ist schlichtweg eine falsche Information, die je nach Wissensstand der Personen in der Kanzlei zu großen Verwirrungen führen kann. Grün ist eben auch nicht blau. Also lösche ich diese falsche Zuordnung nach dem ganzen Quatschaufwand in myDATEV wieder raus.
Aber ja, wenn das der Lösung sein soll 😅. Ich muss von meinen IT-Trip runter 🤕, verstehe. Wobei, man stelle sich vor, M365 würde eine Person als globalen Administrator ausweisen, was aber gar nicht der Fall ist. Ui, gar nicht gut …
EDITH: Und wenn man die falsche Zuordnung bestehen lässt aber das Mandat doch später mitarbeiten soll, muss man die falsche Zuordnung eh löschen, weil man sonst den echten Mandanten nicht registrieren kann. Dann wundert man sich vielleicht, warum das alles nicht so klappt, wie sonst oder bei anderen Mandaten. Vielleicht erlebe ich aber auch einfach zu viel 😅.
Das Dokument war zu Zeiten unserer Umstellung noch nicht (in diesem Umfang) vorhanden. Ich kann mich auch dunkel erinnern, dass es ohne die Anlage einer Unterberaternummer mit dem Umstellungsprozess nicht weiterging.
Da die Zeit drückte, weil die DATEV-Informationen damals suggerierten, dass bis zu dem 31.05. umgestellt werden muss, haben wir alles so gemacht, wie von DATEV damals vorgebetet wurde. Andererseits haben wir jetzt von Anfang an sauber getrennte Bestände, denn unter der Kanzleiberaternummer sollten sich wirklich nur Dinge finden lassen, die die Kanzlei betreffen.
Dass DATEV hier durch schlecht formulierte Informationen und einem teilweise hakeligen Umstellungsassistenten zusätzliche Einnahmen generiert und massiven Zeitverlust verursacht hat - geschenkt. Dafür kann man sich dann auch die Verlängerung eines Vertrages für einen Stadion-Namen leisten.