Liebe Community,
ich hatte bei Abschluss Märzabrechnung die Auswertungen Nr. 23 Lohnsteuer-Anmeldung "DÜ an Institutionen" und die Auswertung Nr. 24 DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung bedauerlicherweise nicht angelegt.
Die Lohnsteuer-Anmeldung muss quartalsweise abgegeben werden.
Wie kann ich im Nachgang die Übermittlung veranlassen? Bleibt mir nur die Wiederholungsabrechnung?
Vorab vielen Dank für Rückinformationen.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde es über eine WH-Abrechnung komplett machen, dann ist alles schick. Und wenn keine weiteren Änderungen sind, ist eine WH-Abrechnung ja überhaupt kein Aufwand.
Ja, ich würde auch einfach eine Komplett-Wiederholung machen. Du kannst vorher noch unter Mandantendaten > Auswertungssteuerung > Zusatzeinstellungen > DÜ den Haken für Differenzzahlungsträger setzen (muss in 03 gemacht werden, damit das für die Wiederabrechnung gilt). Falls sich etwas geändert hat, bekommst du die 200er-Auswertungen dann nur für den Nachzahlungsbetrag, oder sie werden gar nicht erstellt.
@rschoepe schrieb:Ja, ich würde auch einfach eine Komplett-Wiederholung machen. Du kannst vorher noch unter Mandantendaten > Auswertungssteuerung > Zusatzeinstellungen > DÜ den Haken für Differenzzahlungsträger setzen (muss in 03 gemacht werden, damit das für die Wiederabrechnung gilt). Falls sich etwas geändert hat, bekommst du die 200er-Auswertungen dann nur für den Nachzahlungsbetrag, oder sie werden gar nicht erstellt.
das funktioniert aber nur, wenn bei der tatsächlichen Erstabrechnung
Mandantendaten > Auswertungssteuerung > Zusatzeinstellungen > DÜ ->Datenübermittlung Zahlungsverkehr -> getrennte Auswertungen für Lohn-/Gehaltszahlungen und Netto-Abzüge
der Haken gesetzt war.