Guten Morgen,
Unserer AN wurden nachträglich für Dezember 2 Kinderpflegetage abgezogen. Bruttolohnkürzung erfolgt korrekt. Diesen Betrag habe ich im Dezember wie gewohnt in Allgemeine SV Daten entfallenes Brutto eingetragen. Der Betrag wird auf der DÜ abgedruckt, jedoch entspricht der angegebene netto Betrag lediglich ein statt 2 entfallenden Tagen.
Die entfallenden Tage sind unter Ihrer Arbeitszeit auch korrekt geschlüsselt. Woran könnte es noch liegen, dass nur 1 statt 2 Tage gemeldet werden?
Kann ich irgendwo das entfallende netto manuell erfassen?
Herzliche Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
kann es vielleicht daran liegen, dass die Korrektur der Lohnsteuer erst auf der Januarabrechnung erfolgt?
Viele Grüße
Sailor
Hallo,
leider nein. Die Steuernachberechnung habe ich geprüft.
Es handelt sich bei dem Netto auf der DÜ tatsächlich um die Angabe für einen Tag.
Aber beim Bruttoabzug sind es doch 2 Tage, das kann dann doch nicht sein, oder?
Hallo,
es wird durch die tatsächlichen Tage geteilt?
Ganz genau, dass wundert mich auch
Können Sie die Abrechnungen ohne und mit Kind krank mal einstellen?
Auf der Abrechnung wird der Abzug in Höhe von 2 Tagen korrekt abgebildet. Grob gesagt 127,-€ brutto und und 105 netto. Auf der DÜ stehen 127,- brutto und 51,- netto.
Ich muss mich björn anschliessen, es muss noch etwas Anderes mitwirken.
wird nach einem Tarif vergütet? Klingt für mich etwas nach TVÖD.... Wenn ja, bitte noch einmal melden.
Nein, ein Festbezug wird gebucht.
Sie sollten die beiden Abrechnungen mal einstellen (persönliche Daten schwärzen), dann kann man evtl. den Fehler sehen.
Vor einiger Zeit hörte ich einmal, dass es bei Lodas noch eine Einstellung gibt, wodurch als Master eine Durchschnittsberechnung durchführt wird. Könnte das der Fall sein?
Versuche ich morgen. Heute hatten wir leider Serverprobleme.
Guten Morgen,
anbei die Belege. Ich bin gespannt...
ich vermute, es kann doch an der Einstellung der Tage liegen. Da 29 SV Tage angezeigt werden.
können Sie dazu bitte auch die ursprüngliche Abrechnung einstellen?
Hallo,
es wird ja doch nach einem Tarif vergütet.
Das Dokument 503308 gibt wahrscheinlich auch Aufschluss.
Grüße Greese
Der Abzug von ca. 127 € ist ok. Wenn die Lohnsteuer korrigiert worden wäre (wird erst im Januar gemacht) wäre die Forderung bestimmt 53,53 € gewesen.
Meiner Meinung nach vollkommen richtig bei 127 brutto 53 netto bei Steuerklasse 5
Viele Grüße
Sailor
Es ist ganz klar sichtbar, dass ein Tarif angewendet wird. Zum Beispiel ZVK = Zusatzversorgungskasse, ist in der Regel ein Begriff aus dem TVÖD. Das Layout der Abrechnung ist gemäß des TVÖD und dadurch sind die Besonderheiten des TVÖD auch bei solchen Vorgängen anzuwenden.
Ja ich hab mich vertan. Zuvor wurde es per Festbezug abgerechnet.
Aber es werden -102,73 ausgewiesen, die netto im Folgemonat abgezogen werden und nicht 53,53.
und gibt es im Folgemonat denn eine Steuererstattung?
Im Januar werden 5,89€ St./Ki-St. erstattet.
Nur für die Dezemberabrechnung?
Es stehen doch auf der Dez.Abrg. unter: Steuerbr. FJ -128,01 €.
Macht das im Januar dann nur 5,89 € aus?
Ja, genau.
Ach, das kann nicht sein.
Aber selbst mit einer höheren Steuererstattung wird doch der Nettobetrag nicht geringer ausgewiesen?
Der Steuerabzug findet doch erst im Januar statt, deshalb ist die Überzahlung so hoch.
Wäre es im Dezember versteuert worden wären wohl nur ca. 50 € herausgekommen