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DÜ EEL Kinderpflege weist zu wenig netto aus

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letzte Antwort am 27.01.2022 12:19:47 von Sailor
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rinchen
Einsteiger
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Nachricht 1 von 29
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Guten Morgen,

 

Unserer AN wurden nachträglich für Dezember 2 Kinderpflegetage abgezogen. Bruttolohnkürzung erfolgt korrekt. Diesen Betrag habe ich im Dezember wie gewohnt in Allgemeine SV Daten entfallenes Brutto eingetragen. Der Betrag wird auf der DÜ abgedruckt, jedoch entspricht der angegebene netto Betrag  lediglich ein statt 2 entfallenden Tagen.

 

Die entfallenden Tage sind unter Ihrer Arbeitszeit auch korrekt geschlüsselt. Woran könnte es noch liegen, dass nur 1 statt 2 Tage gemeldet werden?

 

Kann ich irgendwo das entfallende netto manuell erfassen?

Herzliche Grüße 

Sailor
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 29
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Guten Morgen,

 

kann es vielleicht daran liegen, dass die Korrektur der Lohnsteuer erst auf der Januarabrechnung erfolgt?

 

Viele Grüße

Sailor

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rinchen
Einsteiger
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Nachricht 3 von 29
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Hallo,

 

leider nein. Die Steuernachberechnung habe ich geprüft. 

 

Es handelt sich bei dem Netto auf der DÜ tatsächlich um die Angabe für einen Tag.

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 29
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Hallo, haben Sie mal die Kürzungsformel unter den Arbeitszeiten geprüften ob hier mit dem Teiler "30" gerechnet wird? Wenn ja dann müssen Sie diesen anpassen. Da der Dezember nämlich 31 Tage hat und Sie 2 Ausfalltage eingetragen haben wäre beim Teiler "30" nur 1 Tag ausgefallen anstatt 2. Gruß
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Sailor
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 29
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Aber beim Bruttoabzug sind es doch 2 Tage, das kann dann doch nicht sein, oder?

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rinchen
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Nachricht 6 von 29
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Hallo,

 

es wird durch die tatsächlichen Tage geteilt?

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rinchen
Einsteiger
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Nachricht 7 von 29
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Ganz genau, dass wundert mich auch

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björn
Experte
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Nachricht 8 von 29
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Dann kann ich mir das auch nicht erklären. Vermutlich haben Sie noch irgendwo eine Eintragung bei hinterlegt, die nicht hätte sein müssen.
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Sailor
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Nachricht 9 von 29
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Können Sie die Abrechnungen ohne und mit Kind krank mal einstellen?

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rinchen
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Auf der Abrechnung wird der Abzug in Höhe von 2 Tagen korrekt abgebildet. Grob gesagt 127,-€ brutto und und 105 netto. Auf der DÜ stehen 127,- brutto und 51,- netto.

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Sailor
Fortgeschrittener
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Ich muss mich björn anschliessen, es muss noch etwas Anderes mitwirken.

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greese
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wird nach einem Tarif vergütet? Klingt für mich etwas nach TVÖD.... Wenn ja, bitte noch einmal melden.

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rinchen
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Nein, ein Festbezug wird gebucht.

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Sailor
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Sie sollten die beiden Abrechnungen mal einstellen (persönliche Daten schwärzen), dann kann man evtl. den Fehler sehen.

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TN
Fachmann
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Vor einiger Zeit hörte ich einmal, dass es bei Lodas noch eine Einstellung gibt, wodurch als Master eine Durchschnittsberechnung durchführt wird. Könnte das der Fall sein?

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rinchen
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Versuche ich morgen. Heute hatten wir leider Serverprobleme.

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rinchen
Einsteiger
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Nachricht 17 von 29
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Guten Morgen,

 

anbei die Belege. Ich bin gespannt...

 

ich vermute, es kann doch an der Einstellung der Tage liegen. Da 29 SV Tage angezeigt werden.

Sailor
Fortgeschrittener
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können Sie dazu bitte auch die ursprüngliche Abrechnung einstellen?

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greese
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Nachricht 19 von 29
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Hallo,

 

es wird ja doch nach einem Tarif vergütet.

 

Das Dokument 503308 gibt wahrscheinlich auch Aufschluss.

 

Grüße Greese

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Sailor
Fortgeschrittener
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Nachricht 20 von 29
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Der Abzug von ca. 127 € ist ok. Wenn die Lohnsteuer korrigiert worden wäre (wird erst im Januar gemacht) wäre die Forderung bestimmt 53,53 € gewesen.

Meiner Meinung nach vollkommen richtig bei 127 brutto 53 netto bei Steuerklasse 5

 

Viele Grüße

Sailor

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greese
Erfahrener
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Nachricht 21 von 29
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Es ist ganz klar sichtbar, dass ein Tarif angewendet wird. Zum Beispiel ZVK = Zusatzversorgungskasse, ist in der Regel ein Begriff aus dem TVÖD. Das Layout der Abrechnung ist gemäß des TVÖD und dadurch sind die Besonderheiten des TVÖD auch bei solchen Vorgängen anzuwenden.

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rinchen
Einsteiger
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Nachricht 22 von 29
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Ja ich hab mich vertan. Zuvor wurde es per Festbezug abgerechnet. 

 

Aber es werden -102,73 ausgewiesen, die netto im Folgemonat  abgezogen werden und nicht 53,53.

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Sailor
Fortgeschrittener
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Nachricht 23 von 29
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und gibt es im Folgemonat denn eine Steuererstattung?

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rinchen
Einsteiger
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Nachricht 24 von 29
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Im Januar werden 5,89€ St./Ki-St. erstattet.

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Sailor
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Nur für die Dezemberabrechnung?

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Sailor
Fortgeschrittener
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Nachricht 26 von 29
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Es stehen doch auf der Dez.Abrg. unter: Steuerbr. FJ -128,01 €.

Macht das im Januar dann nur 5,89 € aus?

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rinchen
Einsteiger
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Ja, genau.

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rinchen
Einsteiger
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Ach, das kann nicht sein. 

 

Aber selbst mit einer höheren Steuererstattung wird doch der Nettobetrag nicht geringer ausgewiesen?

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Sailor
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Nachricht 29 von 29
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Der Steuerabzug findet doch erst im Januar statt, deshalb ist die Überzahlung so hoch.

Wäre es im Dezember versteuert worden wären wohl nur ca. 50 € herausgekommen

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letzte Antwort am 27.01.2022 12:19:47 von Sailor
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