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DÜ Arbeitsbescheinigungen (LuG), Frage/Vorschlag

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letzte Antwort am 24.01.2022 11:35:22 von Gökhan_Aras
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tobias_maass
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Folgende Programm Lohn & Gehalt:

Laut Programmhilfe ist es nur möglich, eine Arbeitsbescheinigung bzw Bescheinigung über Nebeneinkommen manuell (über Abrechnung // DÜ Arbeitsbescheinigung) zu erstellen, wenn ein Austritt vorliegt.

Warum ist das so?

@DATEV: kann das nicht geändert werden?

Ich muss jetzt im Januar eine Bescheinigung für Dezember erstellen. Geht aber nicht, der o.g. Menüpunkt ist gegraut.

Freundliche Grüße,

Tobias Maaß

rvh
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Hallo Herr Maaß,

haben Sie dieses Häkchen mit passendem "gültig ab" in den Personaldaten gespeichert ??

Ashampoo_Snap_2016.01.07_17h02m32s_001_.png

Freundliche Grüße

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 11
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Hallo Herr Hein,

ja, das Häkchen ist gesetzt, "ab 12/2015" ist eingetragen.

Wenn ich einen Austritt des Mitarbeiters zum 31.12. 2015 hinterlege, ist der Menüpunkt DÜ Arbeitsbescheinigung nicht gegraut. Das entspricht der Beschreibung in der Programmhilfe.

Freundliche Grüße

Tobias Maaß

DÜ Arbeitsbesch Hilfe.jpg

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rvh
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Hallo Herr Maaß,

die Lösung findet sich wahrscheinlich (ich habe aktuell leider keinen solchen Fall) in der Direkthilfe zu dem "Häkchen-Feld". Dort steht :

31299_pastedImage_0.png

Das verstehe ich so, dass diese Bescheinigung nicht über den von Ihnen aufgezeigten Weg, sondern mit der Abrechnung bzw. Nachberechnung auf den Monat 12/2015 erzeugt wird.

In Ihrem Screenshot ist "verdächtigerweise" auch nur von Bescheinigungen nach § 312 bzw. 312a SGB III die Rede, während die Nebenverdienstbescheinigung in § 313 SGB III geregelt ist.

Gutes Gelingen

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 11
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Hallo Herr Hein,

gegen diese Vermutung spricht, dass wenn ich einen Austritt des Mitarbeiters zum 31.12. einpflege, sich die Nebeneinkommensbescheinigung manuell erzeugen lässt.

Von der Praxis her wäre dies auch notwendig, da die Bundesagentur für Arbeit sehr kurze Fristen zur Abgabe der Nebeneinkommensbescheinigung setzt und die unpünktliche Abgabe sofort mit Leistungskürzungen sanktioniert. Bis zur nächsten Lohnabrechnung kann keinesfalls gewartet werden.

Daher hier nochmals meine Bitte an #DATEV, die manuelle Erzeugung zu ermöglichen.

Einen erfolgreichen Tag wünscht

Tobias Maaß

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 6 von 11
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Hallo Herr Maaß,

ich bin insoweit völlig bei Ihnen, dass eine - vom Abrechnungslauf los gelöste - Ausfertigung einer Nebenverdienstbescheinigung "gut" gebraucht würde, da die Anforderungsbögen regelmäßig asynchron zum Abrechnungslauf hier eintrudeln.

Allerdings ist es mir bislang noch nicht passiert, dass kurze Fristen für das Ausfertigen vorgegeben waren.

Ich gehe davon aus, dass solche "Zwangsmassnahmen" zuerst bei regelmäßig "säumigen" Leistungsbeziehern zur Anwendung kommen.

Ich pflege bisher wie folgt zu verfahren: bei anstehender nächster Abrechnung binnen zwei Wochen warte ich diese Zeit auch ab - bei längerer "Wartezeit" setze ich je nach Mandat entweder den Monatsabschluss zurück und wiederhole die Abrechnung dieses einen Mitarbeiters oder mache vorweg eine nicht zur Weitergabe vorgesehene "Abrechnung" dieses Mitarbeiters für den laufenden Monat, die mir ja auch die nachträgliche Bescheinigung auslöst (später wird dann die "Abrechnung" als Wiederholung auf den korrekten endgültigen Stand gebracht und dazu im laufenden Monat wiederholt - so hat der Mitarbeiter eine korrekte Abrechnung und ich erspare mir mit diesem "work around" das händische Ausfüllen des Formulars).

Vielleicht kann sich ja kommende Woche jemand aus dem Moderatorenteam "aus der Deckung trauen" und uns die Hintergründe für die unterschiedliche Funktionalität für die AfA-Bescheinigungen erläutern.

Ich gehe auch davon aus, dass unser gemeinsamer Wunsch zur Funktionserweiterung in die "Liste der Anwenderwünsche" aufgenommen wird. Und bin natürlich für baldige Realisierung dankbar

Ich wünsche ein erholsames Wochenende und grüße

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Maaß,

die Bescheinigung über Nebeneinkommen nach §313 kann aktuell nur zusammen mit der Abrechnung erstellt werden.

Um eine Bescheinigung zu erstellen, hinterlegen Sie im Feld „Gültig-Ab" das entsprechende Datum, zu dem die Bescheinigung benötigt wird.

Ihren Wunsch, die Bescheinigung auch unabhängig von der Lohnabrechnung zu erstellen, nehme ich gerne auf.

Viele Grüße

Sabine Hauch

Personalwirtschaft

DATEV eG

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Steuerfachangestellte_29
Beginner
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Hallo ist es mittlerweile möglich die Bescheinigung auch unabhängig von der Lohnabrechnung zur erstellen?

 

Liebe Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die Arbeitsbescheinigung kann in erster Linie nur dann erstellt werden, wenn für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis ein Austrittsdatum erfasst ist.

 

Wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeitsverhältnis jedoch weiter fortbesteht, kann eine Arbeitsbescheinigung auf der Mitarbeiterebene über den Menüpunkt Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen auch ohne ein erfasstes Austrittsdatum erstellt werden.

 

Dies kann z. B. bei einer unwiderruflichen Freistellung durch den Arbeitgeber mit Weiterzahlung des Arbeitsentgelts oder bei einer Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug notwendig sein.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ik_wk
Einsteiger
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Guten Tag,

 

ich habe jetzt so einen Fall, die Agentur für Arbeit möchte eine Arbeitsbescheinigung. Wenn ich unter Abrecnung/DÜ-Arbeitsbescheinigung gehe, ist diese ergraut. Wenn ich ein Austrittsdatum eingebe nicht. Der Mitarbeiter ist aber noch nicht ausgetreten... Können Sie mir hier eine Lösung nennen?

 

VL

Ines Kronenberg

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kronenberg,


die Lösung zu Ihrer Frage finden Sie in folgendem Beitrag: DÜ-Arbeitsbescheinigung ohne Austrittsdatum möglich?

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.01.2022 11:35:22 von Gökhan_Aras
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