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DÜ Arbeitsbescheinigung kann nicht erstellt werden. Feld ist immer hellgrau, egal was ich ändere....

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letzte Antwort am 26.09.2025 13:50:31 von rvh
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Steffi25
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Guten Morgen zusammen, 

 

vielleicht kann mir einer von euch helfen. Ich bin schon leicht verzweifelt :-(.

 

Ein Mandant von uns hat eine Mitarbeiterin die seit dem 21.03.2024 Krankengeld bezieht. Nun sind die 78 Wochen vorbei und der Bezug des Krankengeldes ist am 07.08.2025 geendet und Sie hat jetzt Arbeitslosengeld beantragt. Sie bleibt aber weiterhin angestellt. 

 

Der gesamte Krankheitszeitraum ist im Kalender mit dem Ausfallschlüssel K6 geschlüsselt und das Ende mit dem Ausfallschlüssel KA (Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld). Beginn und Ende der Krankheitszeit ist auch komplett zusammengefasst. 

 

Meines Erachtens ist alles richtig eingestellt, aber leider kann ich bei Ihr das Feld DÜ Arbeitsbescheinigung nicht auswählen. Es ist hellgrau. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? 

 

Vielen Dank für eure Tipps!

 

Die Kategorien "Allgemein" und "DATEV Personal" wurden gelöscht.

rschoepe
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Steffi25
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Ja, habe den Lösungsvorschlag auch schon probiert. August und September sind ja jetzt auch schon abrechnet. Noch eine andere Idee?  

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lohnhilfe
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Ich meine, hier

 

lohnhilfe_0-1758875347825.png

 

 

müsste zumindest hinterlegt werden, ob noch Zahlungen geleistet wurden.

LG
VM
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Steffi25
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Hatte ich auch schon alle auf nein gesetzt. 

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lohnhilfe
Meister
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KA durchgängig erfasst nach K6-Ende? also als neue Fehlzeit?

LG
VM
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Steffi25
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Steffi25_0-1758880194794.png

 

Steffi25_1-1758880248637.png

So habe ich es erfasst...

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lohnhilfe
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KA muss durchgehend erfasst werden, bis der AN ausscheidet oder wiederkommt.

LG
VM
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Steffi25
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Erst mal vielen lieben Dank für deine Hilfe...bin dank dir schon einen Schritt weitergekommen 🙂 jetzt habe ich allerdings folgende Fehlermeldung...

 

Steffi25_0-1758886090051.png

Kannst du mir hier auch noch einen Tipp geben? 

 

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rvh
Erfahrener
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Hallo @Steffi25 ,

 

ich vermute, dass im Kalendarium 08/25 der Schlüssel "KA" erst nach der Abrechnung des Monats und dem Monatsabschluss eingetragen wurde.

 

Die Meldung sagt doch eindeutig, was dann zu tun ist:

 

1. Kompletten Kalender 09/25 mit "KA" erfassen

 

2. Monat 09/25 abrechnen (nicht nur probeabrechnen!!) und dabei auch die Nachberechnung für 08/25 mit erledigen.

 

 

Danach müsste die Ausfertigung der Bescheinigung möglich sein. Der Monatsabschluss 09/25 für den Mandanten muss dazu nicht vorliegen.

 

Gutes Gelingen...

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 26.09.2025 13:50:31 von rvh
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