Liebe Mitstreiter*innen,
jetzt im "Urlaubsgeld-Monat" Juni kommt von Mandanten die Frage auf, ob sie anstatt Urlaubsgeld (wird teilweise auch einfach Zusatzzahlung genannt, ist jedes Jahr im gleichen Monat derselbe Betrag!) auch die Corona Prämie zahlen dürfen?!?
Also meines Erachtens geht das nicht, da die Prämie nur zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden darf und Urlaubsgeld/Zusatzzahlung ist ein geschuldeter Arbeitslohn, da er entweder im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag oder durch eine jährliche Zahlung festgeschrieben ist.
Im Netz finde ich dazu keine Antworten. Das Thema ist vermutlich zu neu.
Wie würdet Ihr das beurteilen bzw. wie habt Ihr bei den Mandantenfragen dazu reagiert?
Danke für Euer Feedback und liebe Grüße
Kerstin
Hallo Kerstin,
dieser Meinung bin ich auch.
Der Bonus muss zusätzlich gezahlt werden damit dieser steuer- und sv-frei bleibt. Eine Umwandlung ist zwar möglich, wäre dann aber steuer- und sv-pflichtig.
Gruß
Björn
Natürlich geht das so nicht. Die regeln sind klar und was der Mandant will ist da erst einmal unerheblich. Daher den Mandanten schriftlich darüber informieren das eine Umwandlung nicht statthaft ist und für den Fall das er das trotzdem so will, die Haftung dafür auf ihn übergeht.
Wir hatten auch schon Mitarbeiter die eine Gestaltung versuchen wollten. Aber da schieben wir klar einen Riegel vor. Das fällt einem ganz sicher dann bei der SV-Prüfung oder LStAP auf die Füße...
Nur wenn es sich um freiwillige Zahlungen ohne Rechtsanspruch darauf , also auch keine betriebliche Übung, handelt kann umgwandelt werden. In allen anderen Fällen ist eine Umwandlung nicht möglich.
Steht auch Exakt so in den FAQ vom BMF zum Corona Zuschuss.
@bodensee schrieb:... also auch keine betriebliche Übung ...
Jetzt war ich kurz schockiert, weil ich das erst falsch interpretier habe... 😄