Liebe Community,
ich habe im Lohn und Gehalt bei meinem Mandanten bereits einzelne Kostenstellennummern eingerichtet und den Mitarbeitern zugeordnet.
Vom Buchungsbeleg ist auch bisher alles richtig erfasst.
Was ich aber noch wissen möchte, ob man bei dem Buchungsbeleg die Verbindlichkeitskonten wie z.B. # 3720,3730,3740 u.v.m. auch über die Kostenstellen verteilen kann und wenn ja, wie ?
[Es handelt sich um einen 4/3 Rechner]
Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus.
Liebe Grüße
SayuriiSun
Hallo SayuriiSun,
unabhängig von der Art der Gewinnermittlung stelle ich mir die Frage nach dem Sinn und Zweck der Verteilung von nicht aufwands- oder ertragswirksamen Konten wie die von Ihnen genannten ...
Vielleicht lassen Sie uns noch ein wenig mehr zu den Hintergründen Ihres Ansinnens wissen?
Direkt in LuG lassen sich die Kostenstellen "nur" auf Ebene der Lohnarten bzw. Nettobe- und -abzüge zuweisen (Stamm- oder Bewegungsdaten).
Um die anteiligen Abzüge pro Mitarbeiter zu sehen zu bekommen, gibt es unter dem Menüpunkt "Auswertungen" den Unterpunkt "Buchungsbeleg - Kontennachweis pro Mitarbeiter ...". Aber an dieser Stelle erfolgt schon kein Ausweis einer Kostenstelle mehr, da diese Beträge in einem Standard-BAB nichts zu suchen haben.
Schönes Wochenende
R. Hein
unabhängig von der Art der Gewinnermittlung stelle ich mir die Frage nach dem Sinn und Zweck der Verteilung von nicht aufwands- oder ertragswirksamen Konten wie die von Ihnen genannten ...
Na weil es schon abhängig ist von der Gewinnermittlungsart.
Lohnkosten die nicht gezahlt wurden sind um die Salden der Verbindlichkeitskosten zu verringern und da macht es evtl. Sinn das auch bei Verbindlichkeitskonten die Kostenstellen mit ausgegeben werden. So wie mit allen Forderungs- und Verbindlichkeitskonten werden die Salden in der Gewinnermittlungsart aufwands- und ertragswirksam berücksichtigt.
Eine Lösung habe ich leider nicht...
Auf den ersten Blick verstehe ich auch nicht warum den Bestandskonten Kostenstellen zugeordnet werden sollen.
Deshalb zunächst die Frage, welcher Zweck damit erreicht werden soll?
Die Kostenrechnung ist ja eine interne Buchhaltung, deshalb sollen hier ja gerade Abweichungen zur steuerlichen Gewinnermittlung dargestellt werden. Deshalb frage ich mich, warum nicht bezahlte Lohnkosten in der Kostenrechnung wieder rückgängig gemacht werden sollen.
Ich vermute, dass es sich gar nicht um Kostenstellen, sondern um Kostenträger handelt. Die Lohnkosten also projektbezogen erfasst werden sollen, z. B. aus abrechnungstechnischen Gründen und zwar unabhängig von der Zahlung.
Hallo alle zusammen,
vielen Dank erstmal für die Antworten.
Das Problem hierbei ist, dass ich 3 verschiedene Kostenstellen habe die über verschiedene Banken ausgeglichen werden. Hier wäre es sinnvoll/hilfreich zu wissen zu in welcher Kostenstelle Lohndifferenzen vorliegen da sich diese Verbindlichkeitskonten ja ggf. Gewinn erhöhend oder mindernd auswirken. Wenn ich nur Betrag x habe müsste ich hingehen und jede einzelne Abteilung überprüfen.
Liebe Grüße
SayuriiSun
Ich vermute es handelt sich um eine Art Kosten-GbR, wie man sie vor allem bei Gemeinschaftspraxen von Ärzten öfters findet.
Wir haben solche Fälle nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass man die Kosten nach einem individuellen Buchungsschlüssel auf verschiedene Verbindlichkeitenkonten bucht.
Wenn dann die Einzahlungen von den jeweiligen Bankkonten kommen, sieht man sofort, bei welchen Konten Differenzen bleiben.
Aber vielleicht hat eine Kollegin / ein Kollege mit ähnlichem Sachverhalt eine Lösung parat?
Hallo sayuriisun,
bei 4/3-Rechnern wird Ihre Frage häufig folgendermaßen programmtechnisch gelöst:
Die Verbindlichkeitskonten kommen automatisch über den Buchungsbeleg mit den Kostenstellenzuordnungen an. In der Kostenrechnung greift dann eine dort hinterlegte variable Kontenverteilung für die Verbindlichkeitskonten im Verhältnis zu den Lohnaufwandskonten.
Bei der Einrichtung der variablen Kontenverteilung unterstützt Sie das Dokument Kostenrechnung: Kontenverteilung mit variablen Anteilen auf der Informations-Datenbank oder ein Servicemitarbeiter in der Kostenrechnung (Telefonnummer 0911 319-34720).
Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
DATEV eG
Hallo Herr Bleyer,
leider konnte mir das nicht weiterhelfen.
Ich kann über die Verteilung nur die Kostenkontenverteilen.
Ich muss hier aber die Verbindlichkeiten als Kostenstelle verbuchen.
Ich gehe mal davon aus, dass dieses Thema so leider noch nicht möglich/umsetzbar ist.
Liebe Grüße
SayuriiSun
Hallo sayuriisun,
der von Ihnen geschilderte Fall ist recht speziell und kann am besten durch ein persönliches Gespräch gelöst werden. Meine Empfehlung: Wenden Sie sich an meine Kolleginnen in Service Kostenrechnung (per Telefon 0911 319-34720, E-Mail kostenrechnung@service.datev.de oder Servicekontakt online). Hier gibt es für (fast) jedes Kostenrechnungs-Problem eine Lösung.
Vielleicht hilft Ihnen aber auch das Info-Dokument Einnahmen-Ausgaben-BWA - Umsetzung in der Kostenrechnung (hier speziell Abschnitt 7 "Lohnverrechnungskonten") weiter.
Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
DATEV eG