Moin in die Runde und hallo DATEV-Team,
Wir erhielten vorhin die Info, das die neue Broschüre für Mandanten zum Thema Elterngeld mit den neuen Verdienstgrenzen ab 04/2024 bereitsteht (Dokument 0411730).
Ich bin jetzt allerdings irritiert, dass dort als Verdienstgrenzen für Paare € 200.000,00 (und ab 04/2025 € 175.000,00) und für Alleinerziehende jeweils € 150.000,00 angegeben sind.
Die Verdienstgrenze für Paare ist ja okay - aber gilt nicht die gleiche Grenze auch für Alleinerziehende?
Auf der Seite vom BMFSJ heißt es hierzu auch
Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Wir werden die Broschüre auf jeden Fall erst einmal nicht an unsere Mandanten verteilen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vielen Dank Herr Lutz, eine Packung Sommerlebkuchen sollte als Dankeschön der Datev eigentlich drin sein. Leider müssen wir Genossen nun die doppelten Druckkosten aus unserer Rückvergütung finanzieren; aber dann könnte der verantwortliche Mitarbeiter/in zumindest die Lebkuchen für Sie aus seiner Tasche bezahlen
Auch in der Mandanten-Info-Broschüre "Steuerliche Änderungen 2023/2024" steht es genau so (falsch) drin.
Nur zur Info: Die aktualisierte Broschüre zum Elterngeld 2024 wurde heute bereitgestellt.