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Brennpunkt geringfügig Beschäftigte Steuer-ID und Krankenkasse

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letzte Antwort am 19.01.2022 18:19:21 von TN
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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

erst einmal vielen Dank für den Brennpunkt. Dieser ist zur Prüfung und Umstellung echt hilfreich. 👍

 

Ich möchte trotzdem nicht an Hinweisen sparen, da diese die Arbeit erleichtert hätten und vielleicht zukünftig bei den Überlegungen bei Brennpunktprogrammierungen Berücksichtigung finden könnten. Mir ist aber auch bewusst, dass gerade Brennpunktprogrammierungen zeitkritisch und zeitlich begrenzt sind.

 

Es ist schade, dass Basis für die E-Mail die Auswertungsdaten der Mandantenstammdaten sind. Das führt bei uns, ich weiß nicht, wie anderes es handhaben, dazu, dass ich bei der Erzeugung einer E-Mail im Betreff "Ihre Lohnauswertungen Monat Jahr" stehen habe, einen Text "anbei erhalten Sie Ihre Lohnauswertungen für den o.g. Monat" und eine Datei mit der Bezeichnung "Lohnauswertungen Monat Jahr".

Im Übrigen habe ich ähnliche Probleme, wenn ich zwischen den Monaten einzelne Auswertungen über Lohn und Gehalt verschicke. 

Hier wäre wahrscheinlich eine allgemeinere Lösung für den E-Mail-Versand aus Lohn und Gehalt notwendig.

 

Im Weiteren wäre es toll gewesen, wenn man die Daten direkt im Brennpunkt hätte erfassen können oder zumindest ein Sprungziel hätte. 

 

Am Ende aber noch einmal Danke, für die wirklich gute Unterstützung in diesem Punkt beim Jahreswechsel.

 

Viele Grüße

T. Reich

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
592 Mal angesehen

Hallo,

 


recht herzlichen Dank für Ihr wertschätzendes Feedback und für die Zeit die Sie sich dafür genommen haben.

 

Ihre Hinweise haben wir sehr gerne aufgenommen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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B_Hermann
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
362 Mal angesehen

Es werden ja auch die Aushilfen angezeigt die im laufe des Jahres 2021 ausgeschieden sind. Hat es Konsequenzen wenn diese ID-Nummern nicht erfasst werden?  Oft kommt man ja an die Daten nicht mehr.

Gruß

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
283 Mal angesehen

Hallo,


da Sie vermutlich bei bereits ausgeschiedenen geringfügig Beschäftigten keine DEÜV-Meldungen übermitteln, hat es keine Konsequenzen, wenn Sie die Steuer-Identifikations-Nummer nicht erfassen.


Diese ist lediglich bei künftigen DEÜV-Meldungen relevant, wenn der Steuerbaustein mit übermittelt werden soll.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TN
Fachmann
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Nachricht 5 von 7
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Zumindest der Betreff-Text und der Anschreiben-Text ließen sich unter dem Menüpunkt Auswertungsdaten/E-Mail-Versand individuell hinterlegen. Aber eben nur als Standard.

 

Ich hoffe, dass ich Sie richtig verstanden habe? Denn zumindest hier könnte ja etwas Allgemeineres hinterlegt werden.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 7
188 Mal angesehen

Sie haben mich richtig verstanden. Es macht leider keinen Sinn, wenn ich den Text einmal auf diesen speziellen Fall anpasse und dann wieder ändere. Es hätte nur für die Bezeichnung des  Anhangs etwas gebracht, da da durch der Anhang nicht so eine komische Bezeichnung gehabt hätte. Jetzt eh zu spät, da erledigt.

 

Für die häufigsten E-Mails passt der hinterlegte Text. In Zukunft werden wir es wahrscheinlich über die Signatur regeln und den Betreff und Anhang im Gesamten viel allgemeiner halten. 

 

Danke für Ihren Hinweis.

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TN
Fachmann
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Nachricht 7 von 7
134 Mal angesehen

Danke meinerseits für die Rückmeldung!

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6
letzte Antwort am 19.01.2022 18:19:21 von TN
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