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Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld

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letzte Antwort am 29.07.2024 10:56:44 von rschoepe
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OlafB
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Hallo,

 

damit oben genannte Meldung ausgelöst wird:

 

Muss dann eine Abrechnung des betreffenden Mitarbeiters erfolgen? Oder ist diese Meldung auch über eine DÜ Meldung (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen) einzeln abrufbar.

 

 

pogo
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Die Abmeldung, die diese Fehlzeit erzeugt, benötigt eine Abrechnung des Monats, in dem die Fehlzeit beginnt.

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OlafB
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Die Krankmeldung in dem Sachverhalt begann im Januar 2023. Ab Juli 2024 endet das Krankengeld. 

 

Müssen wir dann eine Nachberechnung auf den Januar 2023 anstoßen. Wird die Abmeldung auch in der Probeabrechnung angezeigt?

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rschoepe
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Ich glaube, du wirfst da gerade ein bisschen was durcheinander. 😉 Aus der Sicht von LODAS gibt es zwei (Einträge in der Tabelle) Fehlzeiten:

  • Januar 2023 - Juli 2024: Kranken(tage)geld
  • Juli 2024 - Ende offen: Ende Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld

Und die zweite Fehlzeit erzeugt die Abmeldung bei der Krankenversicherung. Damit die erzeugt werden kann, musst du also den Juli 2024 abgerechnet haben.

Krankengeld kann ja auch enden, weil der AN wieder gesundet ist und arbeitet, das darf also keine Abmeldung auslösen.

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OlafB
Einsteiger
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Achso das bedeutet, ich müsste gar keine Nachberechnung in den Januar 2023 machen sondern ganz normal den

Juli 2024 abrechnen, wenn die Fehlzeit angelegt ist?

 

Danke vorab!

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rschoepe
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Genau.

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letzte Antwort am 29.07.2024 10:56:44 von rschoepe
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