Hallo,
mal eine Frage in die Runde bzgl. einer Betriebsveranstaltung.
Bei der Veranstaltung sind mehr Geschäftsfreunde als Arbeitnehmer teil. Also, keine Veranstaltung im steuerlichen Sinne. Wie werden die Kosten für den AN abgerechnet? Kann man diese als Sachbezug abrechnen?
Danke!
LG
In diesem Fall müssen Sie aufteilen nach Anzahl der Personen:
Geschäftsfreunde => bewirtung
AN => wieviel Betriebsveranstaltungen pro Jahr maximal 2 erlaubt 110 EUR Grenze eingehalten Ja/ Nein
Bei Nein Pauschalversteuerung , bei Ja keine Auswirkung auf LOhn und Gehalt.
Danke, für die Info.
Aber ist es nicht so, dass eine Betriebsveranstaltung dann vorliegt, wenn die Teilnehmer überwiegend aus den Arbeitnehmer besteht. Hier sind es ja mehr Geschäftsfreunde wie Arbeitnehmer.
Oder interpretiere ich da gerade etwas falsch?
In diesem Fall handelt es sich um eine geschäftliche Veranstaltung und es gelten andere Regelungen.
Anbei auch noch eine Übersicht von IWW.
Ob es sich dabei um Lohn handelt, die Frage stellt sich dann noch.