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Betriebsveranstaltung als Sachbezug?

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letzte Antwort am 30.05.2023 21:51:23 von JudithLohn1
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo,

 

mal eine Frage in die Runde bzgl. einer Betriebsveranstaltung. 

 

Bei der Veranstaltung sind mehr Geschäftsfreunde als Arbeitnehmer teil. Also, keine Veranstaltung im steuerlichen Sinne. Wie werden die Kosten für den AN abgerechnet? Kann man diese als Sachbezug abrechnen? 

 

Danke! 

LG

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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In diesem Fall müssen Sie aufteilen nach Anzahl der Personen: 

 

Geschäftsfreunde => bewirtung

 

AN => wieviel Betriebsveranstaltungen pro Jahr maximal 2 erlaubt 110 EUR Grenze eingehalten Ja/ Nein

 

Bei Nein Pauschalversteuerung , bei Ja keine Auswirkung auf LOhn und Gehalt. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
452 Mal angesehen

Danke, für die Info. 

 

Aber ist es nicht so, dass eine Betriebsveranstaltung dann vorliegt, wenn die Teilnehmer überwiegend aus den Arbeitnehmer besteht. Hier sind es ja mehr Geschäftsfreunde wie Arbeitnehmer.

Oder interpretiere ich da gerade etwas falsch?

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JudithLohn1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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  • Hier vielleicht ein hilfreicher Haufe Artikel

 

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/betriebsveranstaltungen-ertragsteuerliche-beurteilung_idesk_PI20354_HI9950037.html

 

In diesem Fall handelt es sich um eine geschäftliche Veranstaltung und es gelten andere Regelungen.

 

Anbei auch noch eine Übersicht von IWW.

 

Ob es sich dabei um Lohn handelt, die Frage stellt sich dann noch. 

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letzte Antwort am 30.05.2023 21:51:23 von JudithLohn1
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