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Betriebsrentner in 2022 verstorben, Rückrechnung möglich?

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letzte Antwort am 15.03.2024 12:29:59 von Matthias_Platz
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karri0815
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Hallo zusammen,

 

wir hatten einen Betriebsrentner, der in Italien lebte und eine monatliche Betriebsrente bezogen hat.

Er war von Steuern und Sozialversicherung befreit.

 

Nun haben wir rückwirkend die Information von seiner Witwe erhalten, dass er bereits Ende 2022 verstorben ist.

Als Witwe hat sie Anspruch auf 50% der an den Ehemann gezahlten Betriebsrente.

 

Wir müssen nun ab dem Monat Dezember 2022 die Betriebsrente zurückrechnen.

Ist eine Rückrechnung für die Jahre 2022 und 2023 noch möglich und was muss ich beachten?

 

Kann ich die Witwe rückwirkend ab Dezember 2022 noch anlegen und abrechnen?

Oder gibt es eine andere Lösung?

 

Vielen Dank für Ihre / Eure Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
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Hallo,


in Lohn und Gehalt ist eine Nachberechnung maximal bis Januar des Vorjahres möglich.


Sie können die Witwe für die Abrechnung ihrer Versorgungsbezüge ab 01/2023 anlegen. Das Eintrittsdatum 01.12.2022 ist nicht möglich, da der erste abzurechnende Monat nicht nach dem Eintrittsmonat bzw. nach dem ersten abzurechnenden Monat des Mandanten liegen darf.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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karri0815
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Hallo,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe dazu noch weitere Fragen.

 

Wenn ich bei dem Betriebsrentner das Austrittsdatum 31.12.2022 eintrage, erfolgt keine Rückrechnung auf das Jahr 2023. Es findet gar keine Berechnung statt. Was muss ich tun, um hier eine Rückrechnung anzustoßen?

 

Hilfsweise habe ich als Austrittsdatum den 31.12.2023 eingetragen, um zumindest die Monate Januar und Februar 2024 rückrechnen zu können. Dann erfolgt eine Nachberechnung im Minus, die meiner Ansicht nach richtig ist. Allerdings erscheint dabei folgender Fehler auch für den Monat 2/24:

 

Fehler #LN09198
Alle Buchungen für den Zuordnungsmonat 01/2024 wurden storniert, da der Arbeitnehmer am 31.12.2023
ausgetreten ist.
» Sollen Buchungen trotz Austritt abgerechnet werden, erfassen Sie diese in den Bewegungsdaten für den
Monat 01/2024 erneut.

 

Kann der Monatsabschluss trotz dieses Fehlers durchgeführt werden oder wie kann ich diesen Fehler beheben?

 

Vielen Dank für eine weitere Antwort.

 

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sue
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Wenn ich bei dem Betriebsrentner das Austrittsdatum 31.12.2022 eintrage, erfolgt keine Rückrechnung auf das Jahr 2023. Es findet gar keine Berechnung statt. Was muss ich tun, um hier eine Rückrechnung anzustoßen?

 

 

Wieder Austrittdatum 31.12.2022 eingeben und die Lohnabrechnung mit "Nachberechnung ab Monat 01/2023" starten, dann sollte es funktionieren.

 

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karri0815
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Hallo,

 

vielen Dank für die Antwort. Die Rückrechnung für das Jahr 2023 funktioniert jetzt.

 

Die Fehlermeldung wie in meiner letzten Anfrage beschrieben (Fehler LN #09198) erscheint jetzt für alle Rückrechnungsmonate 1/23 bis 2/24.

 

Kann der Monatsabschluss in 3/24 trotz der Fehlermeldungen durchgeführt werden?

 

Vielen Dank für eine Antwort.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


die Fehlermeldung #LN09198 wird ausgegeben, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Buchungen für die Zuordnungsmonate 01/2024 und 02/2024 durch die Nachberechnung wegen dem Austrittsdatum 31.12.2023 gelöscht wurden.


Da dies in Ihrem Fall beabsichtigt ist, besteht für Sie kein weiterer Handlungsbedarf.
Erfassen Sie wieder als Austrittsdatum den 31.12.2022. Wie bereits von @sue beschrieben, ist eine manuelle Nachberechnung ab 01/2023 erforderlich.


Sie können anschließend den Monatsabschluss durchführen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.03.2024 12:29:59 von Matthias_Platz
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