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Betriebsübernahme

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letzte Antwort am 12.12.2023 15:28:02 von rschoepe
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AnNett1
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Hallo Community, 

 

ich rechne für unsere Firma (35 AN) den Lohn. 

Zum 01.01.24 wird unsere Firma und die Mitarbeiter von einer großen Firma übernommen und wir sind dann eine Niederlassung. Wir werden also weiterbeschäftigt. Die Lohnabrechnung erfolgt allerdings dann über eine zentrale Abrechnungsstelle.

Meine Arbeit als Lohnrechner endet nun zum 31.12.23.

Mit welchem Meldegrund melde ich uns vom System ab  ? ist es 33 oder ..... und bei der BG ?

 

Danke für eure Hilfe , die ich jederzeit hier erhalten habe. 

NinaJ
Fortgeschrittener
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Hallo, ist das dann nicht "nur" ein Systemwechsel, also ein Wechsel der lohnabrechnenden Stelle?

 

Da ist doch für die SV die GdA 36 zu verwenden.

 

Bei der BG müsste es UV 06 sein, aber da wird die BG dann evtl. auch nochmal genau nachfragen.

 

Aber vielleicht auch nochmal mit der neuen Abrechnungsstelle klären, dass die dann auch alle Anmeldungen wieder vornehmen?

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AnNett1
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Danke für die Antwort. Ja ich glaube auch das es mit dem Abmeldegrund 36 richtiger ist. 

Es werden nicht alle Mitarbeiter übergehen. 

Kann man die Abmeldung mit 36 auch nur für einzelne Mitarbeiter durchführen oder nur für den kompletten Mandanten ?

 

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rschoepe
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Bei Mitarbeitern, die nicht übergehen, endet die Beschäftigung dann am 31.12.? Wenn du das Beschäftigungsende entsprechend erfasst, wird für diese Mitarbeiter eine Abmeldung mit 30, für die übrigen mit 36 erstellt.

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AnNett1
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Hallo, 

 

für die Mitarbeiter, die nicht übernommen werden geht die Beschäftigung in unserer alten Firma weiter und ich rechne diese weiterhin ab

die anderen wechseln in die neue Firma und werden anderweitig abgerechnet

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rschoepe
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@AnNett1  schrieb:

die anderen wechseln in die neue Firma und werden anderweitig abgerechnet


Ah, dann musst du, glaube ich, für die Mitarbeiter ein Beschäftigungsende erfassen und unter  Besonderheiten bei Austritt "Austritt wegen organisatorischer Gründe/Betriebsübergang" auswählen.

Wenn du aber einen Teil der Mitarbeiter weiter abrechnest, darfst du die Unfallversicherung natürlich nicht kündigen. Ich hatte dich, wie wohl auch @NinaJ, so verstanden, dass die Abrechnung bei euch komplett endet - und dann sind die Abläufe andere, als wenn nur ein Teil der Mitarbeiter wechselt.

Dann dürfte in der Tat am Besten sein, wenn du dich mit der Personalabteilung bzw. Lohnabrechnerïnnen eurer neuen "Mutter" zusammen setzt und ihr durchsprecht, wer wann was machen muss, damit es nicht holpert.

AnNett1
Einsteiger
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Hallo, ganz ehrlich.... so richtig weiß das noch niemand wer wechselt. am 6.12.kam die Info ab 1.1.24 neue Geschäftsleitung , neue Firma, neue Arbeitsverträge.... ob jeder den unterschreibt bleibt noch offen 

ich werde abwarten und habe zur Lohnrechnung im Januar hoffentlich konkrete Angaben. Gggf kontaktiere ich dann Datev direkt, falls ich nicht weiter weiß 

 

 

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rschoepe
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Das ist natürlich eine richtig doofe Situation. Umso wichtiger ist es aber aus meiner Sicht, dass du dich schonmal bei und mit den neuen Lohnabrechnerïnnen bekannt machst. Nur so kannst du sicher sein, dass du bei der Planung und Umstellung beteiligt bist und es hoffentlich sogar darüber hinaus bleibst.

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letzte Antwort am 12.12.2023 15:28:02 von rschoepe
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