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Besitzstandszulage und Quarantäne

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letzte Antwort am 28.09.2021 10:27:12 von CVolz
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greese
Erfahrener
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Hallo,

 

wir haben eigene Entgelttabellen im Einsatz. Weil ein paar MA*innen vor der Umstellung auf die Entgelttabellen andere Gehälter hatten, gibt es zusätzlich die LA Besitzstandwahrung/-zulage.

 

Nun ist so ein MA in Quarantäne gewesen und ich habe in der Korrekturabrechnung (in der die LA 481 +480 gebucht sind) eine kleine Differenz im Netto für den MA.

 

Hier einmal die Zahlen zum besseren Verständnis:

 

Gehalt1822,17LLJ
Gehalt- 971,82LLJ
Besitzstand (StLA 602)  188,50LLJ
Besitzstand- 100,53LLJ
LA 480 Fikitvl. SV nur AG1072,35FLN
LA 481 Verdienstausfall  864,00

FFJ

  

 

Nettodifferenz      5,85 €

Nachzahlung für MA

  

 

Kann es sein, dass die LA 480 + 481 nicht auf den Besitzstand zugreifen? Habe versehentlich eine falsche StLA für den Besitzstand gewählt?

 

Danke schön und ein schönes Wochenende.

 

TN
Fachmann
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Leider kann ich zum Einzelfall nichts sagen, jedoch: bisher hat wohl kaum jemand erlebt, dass die Gesundheitsämter das erstatten, was auf dem Antrag steht... leider....

 

Meine Vermutung ist, dass es nicht an Ihnen liegt 🙂

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greese
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@TN  schrieb:

Leider kann ich zum Einzelfall nichts sagen, jedoch: bisher hat wohl kaum jemand erlebt, dass die Gesundheitsämter das erstatten, was auf dem Antrag steht... leider....

 

Meine Vermutung ist, dass es nicht an Ihnen liegt 🙂


Hallo,

 

meine Frage war nicht "Ob das zuständige Amt" richtig erstattet. Meine Frage ist, warum es Abweichungen in der Lohnabrechnung (LODAS) gibt.

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 8
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Auch hierfür hat wohl kaum jemand eine Erklärung des Gesundheitsamtes erhalten. Ich fürchte, hier bleibt nur die persönliche Einzelfallklärung mit dem jeweiligen Gesundheitsamt - bei kleinen Beträgen würde ich noch einen Blick auf die Umlage werfen - damit scheint es hin und wieder Missverständnisse zu geben.

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greese
Erfahrener
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Nachricht 5 von 8
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@TN 

 

kann es sein, dass der Sachverhalt meiner Frage nicht verstanden wird? Es dreht sich um Abweichungen in der Lohnabrechnung.

 


Grüße

Greese

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TN
Fachmann
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Ach je, ja Sie haben recht, ich war auf dem falschen Dampfer, vielmals sorry...

 

Wenn sich die Differenz innerhalb der Lohnabrechnung bewegt, könnte es sein, dass die dadurch entsteht, dass die Rechnerischen Leistungssätze nicht linear sondern stufenweise vorgegeben werden. Bei uns gab es dadurch Abweichungen.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung meiner Antwort.

 

Leider können wir die von Ihnen gebuchten Beträge und Lohnarten über die Community nicht einsehen und prüfen.


Bitte nehmen Sie über einen unserer weiteren Servicekanäle Kontakt zu uns auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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CVolz
Erfahrener
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Hallo,

 

bitte beachten, dass es im Netto nie null auf null aufgeht, da für die Berechnung der Entschädigungszahlung nicht die Differenz im tatsächlichen Netto zugrunde gelegt wird sondern mit amtlichen Tabellen gerechnet wird. 

Zur Berechnung siehe Dokument 1008768 und dort Punkt 6. Anhand der Steuerklasse und der Tabellen sollten Sie dann nachvollziehen können, welche Netto-Beträge angenommen werden. Dann kann man i.d.R. auch nachvollziehen, ob beide Lohnarten berücksichtigt wurde (wovon ich ausgehen würde, sie wurden ja auch beide gekürzt).

 

Viele Grüße!

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letzte Antwort am 28.09.2021 10:27:12 von CVolz
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