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Bescheinigung

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letzte Antwort am 16.10.2020 17:59:52 von GeKa
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Leroi2020
Beginner
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Nachricht 1 von 8
647 Mal angesehen

Unbenannt.PNGHallo zusammen,

 

wir arbeiten mit Lodas und  ich würde gerne eine Verdienstbescheinigung Nr. 208 für einen unserer Mitarbeiter ausfüllen, nur leider kann ich zur Zt. keinen Zeitraum bzw. nur 1 Monat auswählen.

 

In der Vergangenheit wurden für den Mitarbeiter bereits Verdienstbescheinigungen ausgestellt immer im Halbjahres Rhythmus, jetzt ist diese Auswahl plötzlich nicht mehr möglich, könnte es evt. daran liegen das unser Bescheinigungsprogramm (V.11.3) nicht auf dem aktuellsten Update Stand ist???

 

Oder was mache ich gerade falsch???

 
 

LG Leroi

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
609 Mal angesehen

Hallo, 


seit der letzten Aktualisierung der Bescheinigung durch die Bundesagentur für Arbeit ist nur noch ein Monat zu bescheinigen. Dadurch kann auch im Programm Bescheinigungen nur noch ein Monat angegeben werden. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein 
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Leroi2020
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Herr Stein,

 

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Besteht nicht evt. die Möglichkeit die Monatsdaten wieder frei wählbar zu gestalten wie bisher???

 

In der Praxis ist es jetzt so, daß die Mitarbeiter uns die alten Formulare mit 6- monatigen Bescheinigungszeit einreichen und möchten diese händisch ausgefüllt haben...für uns sehr umständlich und zeitaufwendig... 

 

Freue mich auf Antwort

LG aus Kerpen Leroi

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
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@Leroi2020  schrieb:

 

 

In der Praxis ist es jetzt so, daß die Mitarbeiter uns die alten Formulare mit 6- monatigen Bescheinigungszeit einreichen und möchten diese händisch ausgefüllt haben...für uns sehr umständlich und zeitaufwendig... 

 

 

 

 


Macht es nicht mehr Sinn, den Mitarbeitern die neuen Bescheinigungen auszudrucken? Letztlich sind die anderen Vordrucke veraltet, auch die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Seite das neue Formular

 

https://www.arbeitsagentur.de/datei/verdienstbescheinigung-kiz5_ba015676.pdf

 

Eine wahlweise Ausgabe beider Varianten führt m.E. nur zu unnötigen Rückfragen und Problemen, wenn die BA auf dem neuen Formular besteht.

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GeKa
Beginner
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Nachricht 5 von 8
468 Mal angesehen

Hallo,

 

in § 6a Abs. 8 BKKG heißt es aber immer noch, dass der Bemessungszeitraum 6 Monate umfasst.

Kann bitte mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt werden, ob die die Bescheinigung möglicherweise falsch aktualisert hat.

Eine Rückmeldung hierzu fände ich hilfreich.

 

Vielen Dank

Gernot Klein

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pogo
Meister
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@GeKa 

Das neueste Formular (Stand September 2020) bescheinigt wieder 6 Monate.

 

Siehe Link von Herrn Lutz.

 

Wird im Programm Bescheinigungen sicher bald wieder angepasst werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 8
406 Mal angesehen

Hallo zusammen,


die Bescheinigung 208 wurde Ende September angepasst. Hier sind nun wieder 6 Monate zu Bescheinigungen. 
Eine Änderung in Programm Bescheinigungen erfolgt voraussichtlich zum Jahreswechsel. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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GeKa
Beginner
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Nachricht 8 von 8
382 Mal angesehen

Vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Ich findet es jedoch sehr unbefriedigend, dass die Aktualisierung einer Bescheinigung 3 Monate dauern soll und ich mir die Daten bis dahin manuell ermitteln muss.

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7
letzte Antwort am 16.10.2020 17:59:52 von GeKa
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