Hallo in die Runde,
ich habe eine AN, die schon seit vielen Jahren einen Nebenverdienst erzielt.
Gleichzeitig ist sie für 2 Monate arbeitssuchend.
Nun soll ich eine Nebenverdienstbescheinigung erstellen und übermitteln.
Aber irgendwie klappt das nicht.
In den Lohndaten beim AN habe ich den Haken "Bescheinigung über Nebeneinkommen..." gesetzt.
Die Auswertungen 440/441/442 beim AG sind angelegt.
Nun habe ich eine Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung bekommen, obwohl gar kein Austrittsdatum erfasst ist.
Müsste nicht eigentlich auch die Nebeneinkommensbescheinigung zurück übermittelt werden?
Ich bin gerade ziemlich ratlos, vielleicht hab ich mal wieder einen Denkfehler eingebaut?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Kathrin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
das sind gleich mehrere Sachverhalte.
Was für eine Abmeldung wurde Dir erstellt? Wenn es eine Meldung 34 ist, dann ist das kein Austritt sondern nur die Meldung, dass seit mindestens 1 Monat keine Leistung erbracht wurde. Sobald sie wieder abgerechnet wird, wird auch wieder diese Anmeldung vorgenommen.
Eine Nebeneinkommensbescheinigung wird nur in Verbindung mit einer Lohnabrechnung erstellt. Sollte die Mitarbeiterin momentan nicht abgerechnet werden, so wird auch keine Bescheinigung erstellt. Hast Du auch die Angabe zum zukünftigen Einkommen gemacht? Sobald wieder Einkommen erzielt wird, wird auch die Nebeneinkommensbescheinigung erstellt und elektronisch übermittelt.
Viel Erfolg
Wurde rückwirkend erfasst? Was wurde unter Zukünftiges Einkommen ausgewählt?
Den Fehler für die Abmeldung habe ich gefunden und korrigiert. Da hatte ich in den Fehlzeiten angegeben "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld".
Die AN bezieht monatlich den Nebenverdienst und wird auch monatlich abgerechnet.
Das Nebeneinkommen ist monatlich gleich hoch, und das habe ich auch so angegeben.
Eine Bescheinigung wird trotzdem nicht erstellt.
Den Haken für die Übermittlung der Bescheinigung habe ich im April gesetzt. Benötigt wird sie ab Juli.
Wenn die Nebeneinkommensbescheinigung ab Juli benötigt wurde und im Juli Entgelt ausbezahlt wurde, so mußt Du eine Wiederholungsabrechnung für den Juli erstellen. Am besten erstmal als Probe, um zu sehen, ob Dir die Meldung erstellt wird. Ansonsten unbedingt das Fehlerprotokoll prüfen.
Nachdem Du aber geschrieben hast, dass eine Abmeldung erstellt wurde, vermute ich, dass für Juli kein Lohn abgerechnet wurde? Dann würde es natürlich auch keine Nebeneinkommensbescheinigung geben.
Das hatte ich weiter oben schon geschrieben.
"Den Fehler für die Abmeldung habe ich gefunden und korrigiert. Da hatte ich in den Fehlzeiten angegeben "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld".
Die AN bezieht monatlich den Nebenverdienst und wird auch monatlich abgerechnet.
Das Nebeneinkommen ist monatlich gleich hoch, und das habe ich auch so angegeben.
Eine Bescheinigung wird trotzdem nicht erstellt."
Ich habe eine Wiederabrechnung gemacht, die Abmeldung wurde storniert und eine Bescheinigung wird trotzdem nicht erstellt.
Einmal die Stammdaten aus dem RZ holen (Lodas ohne Mandant. Menü Mandant > Daten holen > Stammdaten). Manchmal verschluckt sich Lodas bei der Übermittlung ins RZ.
Sind die Eingabe für die Nebeneinkommensbescheinigung noch vorhanden, ansonsten neu erfassen.
Sie die Auswertungen vorhanden? Nochmals Probeabrechnung erstellen.
Falls immer noch nicht, kann eigentlich nur noch ein Servicekontakt helfen, da die Datev mehr sehen können, als wir.
Danke, ich bin auf dem Weg zum Servicekontakt.
Ich habe eben mit einer netten Dame der DATEV telefoniert.
Der Fehler war:
In Auswertung 440 - DÜ Satz Arbeitsbescheinigung war "Papier" geschlüsselt.
Mit der Schlüsselung "DÜ an Institutionen" habe ich reibungslos eine Nebeneinkommensbescheinigung erhalten.