Hallo Community,
ich habe bereits nach dem Thema in der Suche hier geforscht, bin aber nicht fündig geworden bzw. weiterhin etwas verwirrt.
Es geht um ein individuelles Beschäftigungsverbot.
Die MA bekommt neben ihrem Gehalt eine AG-finanzierte bAV (steuer- und sv-frei)
Die Krankenkasse lehnt den Erstattungsantrag ab, bzw. ändert den Erstattungsbetrag, da die bAV
laut ihnen nicht erstattungsfähig ist.
Ist das grundsätzlich so, dass bAV's nicht erstattet werden bei U2? Dann müsste ich ja demnach auch die Lohnart anders schlüsseln bzgl. der Erstattungsfähigkeit.
Bevor ich weiterhin im Internet suche und es nicht verstehe, frage ich lieber bei euch nach.
Es geht um ein individuelles Beschäftigungsverbot.
Die MA bekommt neben ihrem Gehalt eine AG-finanzierte bAV (steuer- und sv-frei)
Wie Sie schon sagen, sv-frei. Also nicht erstattungsfähig. Die Lohnarten sind durch DATEV eigentlich schon richtig geschlüsselt.
Angelegt ist die bAV mit Lohnart 901 (Betr.AV.AG lfd.ST-frei)
Geschlüsselt ist die Erstattung nach AAG (automatisch vorgegeben) mit "Erstattung gemäß Umrechnungsformel"
Dann wäre diese Einstellung umzustellen auf "Keine Erstattung"
Ich frage mich nur, warum dies dann nicht direkt so vorgegeben ist
Zu Lodas kann ich leider nichts sagen.
Aber in LuG kann man an den Lohnarten (Mand.-Stammd.) erkennen, wer -S- = Standard-LA von DATEV, kanzleiweit oder individuell geändert hat.
Moin,
auf die Sozialversicherungspflicht der Entgeltbestandteile kommt es nicht an.
Lt. Gemeinsamen Hinweisen der Sozialversicherungsträger im Abschnitt 1.6.7 werden die Beiträge des Arbeitgebers zur BAV mit erstattet.
Es wäre sonst auch unsinnig, dafür im Erstattungsantrag ein extra Feld zu schaffen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Dann hätte die Krankenkasse ja zu Unrecht meinen übermittelten Erstattungsantrag gekürzt?
Ich kann mich seit einiger Zeit nur noch über "diese" Krankenkasse ärgern.
Vielen Dank, das hilft mir weiter.