Ein Mitarbeiter verdient oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und ist über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert. Laut Krankenkassen soll dieser mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0010 geschlüsselt werden. Lohn und Gehalt lässt aber nur 0011 zu. Kann jemand unterstützen?
Ich habe auch einen Arbeitnehmer mit der Konstellation. Da habe ich die Beitragsgruppenschlüssel 0010.
Wurde denn der Arbeitnehmertyp von 0 bzw. 1 auf 6 geändert?
Fehlermeldung vom Programm: Der AN soll in der PV als freiwillig Versicherter abgerechnet werden, der Beitragsgruppenschlüssel passt aber nicht dazu. Zulässing sind im BGS-PV nur die Werte 1 und 2. Bitte den Schlüssel zur freiwilligen PV korrigieren oder den BGS.
Hallo,
bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen PV. Daher ist der Beitragsgruppenschlüssel für die PV mit 1 korrekt.
Nur für privat versicherte Arbeitnehmer kommt der Beitragsgruppenschlüssel 0 für die PV in Betracht.
Diese und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 1004253 .
Ich empfehle Ihnen, den Sachverhalt nochmals mit der Krankenkasse abzuklären.