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Beraterwechsel

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letzte Antwort am 29.11.2023 11:52:57 von MM22
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MM22
Einsteiger
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Hallo,

 

habe einen Mandant (Baulohn), welcher sein Geschäft zum 31.12. verkauf hat. Die Daten von Lodas sollen an den neuen Eigentümer bzw. dessen Berater übertragen werden.

Gleichzeitig muss mein Mandant noch im Januar für 2 seiner Mitarbeiter eine Abrechnung machen. Warum habe ich nicht ganz verstanden, aber ging wohl um eine arbeitsrechtliche Sache. Unser Mandant selbst bleibt uns im Lohn erhalten. Er ist für den neuen Eigentümer als Vermittler auf Provisionsbasis tätig und erhält von "seiner Firma" dafür ein monatliches Gehalt.

Frage 1: Kann ich den Lohn übertragen und gleichzeitig für die beiden Mitarbeiter im Januar noch den Lohn fahren? Oder muss ich diese unter einer neuen Mandantennummer frisch anlegen?

Frage 2: Hat jemand eine Ahnung, wie es in diesem Falle mit Soka-Bau ist, wenn mein Mandant nur als Vermittler tätig ist.

Es handelt sich um ein Gipsergeschäft.

metalposaunist
Unerreicht
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@MM22 schrieb:

Frage 1: Kann ich den Lohn übertragen und gleichzeitig für die beiden Mitarbeiter im Januar noch den Lohn fahren?


Ja, wenn man den LODAS Bestand übergibt ohne Löschen nach Übertrag. Dann wird eine Kopie an den neuen Berater durch DATEV geschickt, der dann aber das Delta im Januar (die Abrechnungen durch Dich) nicht bekommt. Sollte der neue Berater dann in "seinem" LODAS Bestand auch Arbeiten erledigen, gibt es 2 LODAS Bestände mit unterschiedlichen Bearbeitungsständen. Die Bestände lassen sich nicht konsolidieren. Daher würde ich nach Möglichkeit erst im Januar alles final abgeben, wenn Du alle Arbeiten erledigt hast. 

 

Ein 2. Übertrag auf die gleiche Mandantennummer ist nicht möglich, weil DATEV keine Daten im RZ überschreibt. Dann müsste der neue Berater erst den LODAS Bestand im RZ wieder löschen, wenn Du im Januar nochmal den finalen Stand schicken möchtest. 

 

Kann der neue Berater die arbeitsrechtlichen Aufgaben nicht erledigen?  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
M_H
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

wenn ich das richtig verstanden habe, ist das ein Übergang nach §613a BGB ? Das ist doch dann eine neue Firma, oder? Da gibt es i.d.R. eine neue Betriebsnummer der SOKA, das FA hat doch bestimmt auch eine andere Nummer? Dann würde ich wie @metalposaunist schreibt vorgehen. Der neue Berater muss doch bestimmt die Firmendaten alle neu machen? Sie schreiben ja auch, dass das Mandat im Lohn erhalten bleibt, weiter Baulohn?! 

 

Im Zweifel mit der SOKA und anderen Institutionen abklären - und dem neuen Berater.

 

Grüße

M_H

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bodensee
Allwissender
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Aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten: 

 

a) Lodas per 12/2023 übertragen, wobei die Arbrechnungen im Baulohn Stundenlohn ja in aller Regel erst Anfang 2024 gemacht werden, können da nicht die Änderungen gleich mit einfließen ?  und nicht löschen wie @metalposaunist geschrieben hat. 

 

oder 

b) würde ich machen Lodas auf eine neue Mandantennummer übertragen innerhalb der Kanzlei und dort dann die Änderungen Januar vornehmen. ob die Auswirkugnen auf den alten Bestand für den neuen Berater haben kann ich nicht sagen da ich nicht weiß´um welche Ändeurngen es sich handelt. 

 

Baulohn für Vermittlungsleistungen ? Hier stell sich die Frage einfach was macht die neue Firma ?  Da ihr Mandant angestellt wird muss es eine Gmbh sein ( gut Pers. ges.  ginge auch). was steht in deren Satzung Erbringung von Bauleistungen ? Vermutlich nicht , dann wird der neue Lohn ein ganz normaler Lohn ohne Soka Bau und Bau sein. 

Aber das muss man prüfen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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MM22
Einsteiger
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Ich habe keine genauen Informationen, ob das dann eine neue Firma ist oder ob die Firma mit Name und Kundenstamm übergeben wird. Hab aber meinem Mandanten bereits um Unterlagen gebeten. 

Hab auch schon mit SOKA telefoniert. Diese benötigt ebenfalls die entsprechenden Unterlagen um die Zuständigkeit zu klären.

 

Vielen Dank an alle schon mal, für die hilfreichen Antworten 🙂 

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letzte Antwort am 29.11.2023 11:52:57 von MM22
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