Die Einrichtung des Kontos am PC klappte. Im nächsten Schritt werde ich aufgefordert, das DATEV-Konto mittels Einladungscode und Geburtsdatum zu verknüpfen.
Ich habe das nun gestern und heute mehrfach versucht, auch mittels anderer Internet-Browser habe den Einladungscode immer wieder akribisch überprüft usw. aber alles was ich erhalte ist immer wieder diese Fehlermeldung:
IAM24170:256
Ihre Eingaben sind ungültig. Bitte versuchen Sie es erneut.
Hallo,
für den Fehler "IAM24170:256" gibt es verschiedene Ursachen und damit auch mehrere Abhilfe-Möglichkeiten.
Diese werden Ihnen im Dokument 1025755 - IAM24170:256 beim Registrieren mit DATEV-Konto für Arbeitnehmer online beschrieben.
Vielen Dank für den Hinweis. Dennoch ist es nicht gerade praktikabel, unter einer einzigen kryptischen Fehlermeldung ganze fünf - aus Anwendersicht vollkommen verschiedene - Fehlerursachen zu subsumieren.
Bleibt zu hoffen, dass Ihre IT in der Lage ist, das Ganze künftig etwas anwenderfreundlicher zu gestalten: Es sollte aus der Fehlermeldung eindeutig hervorgehen, ob der Code falsch eingegeben wurde ODER ob das Geburtsdatum nicht übereinstimmt ODER ob der Code aus einem bestimmten Grund (bereits verwendet / durch Code-Update erloschen) ungültig ist. Und das Ganze bitte im Klartext, nicht durch einen Fehlercode, den man erst mittels weiterer Recherchen entschlüsseln muss...
@BBHE schrieb:Vielen Dank für den Hinweis. Dennoch ist es nicht gerade praktikabel, unter einer einzigen kryptischen Fehlermeldung ganze fünf - aus Anwendersicht vollkommen verschiedene - Fehlerursachen zu subsumieren.
Bleibt zu hoffen, dass Ihre IT in der Lage ist, das Ganze künftig etwas anwenderfreundlicher zu gestalten: Es sollte aus der Fehlermeldung eindeutig hervorgehen, ob der Code falsch eingegeben wurde ODER ob das Geburtsdatum nicht übereinstimmt ODER ob der Code aus einem bestimmten Grund (bereits verwendet / durch Code-Update erloschen) ungültig ist. Und das Ganze bitte im Klartext, nicht durch einen Fehlercode, den man erst mittels weiterer Recherchen entschlüsseln muss...
Woran lag es denn nun bei Ihnen konkret, @Selina_Heubeck ? An einem Fehler, den Sie zu vertreten haben oder an einem Fehler der in der DATEV-IT zu suchen ist?
Wäre ja für anderen Nutzer, die ebenfalls diese "vieldeutige" Fehlermeldung/- hinweis bekommen, interessant zu wissen.
Danke für eine Auflösung!
@andreashofmeister schrieb:
Woran lag es denn nun bei Ihnen konkret, @Selina_Heubeck ? An einem Fehler, den Sie zu vertreten haben oder an einem Fehler der in der DATEV-IT zu suchen ist?
Passend zur uneindeutigen Fehlermeldung eine uneindeutige Fragestellung? Inhaltlich geht die Frage an mich, gestellt haben Sie sie aber an Frau Heubeck...
Falls Sie mich meinten: ich habe den betreffenden Angestellten (den ich rechtlich vertrete) beauftragt, seinen Chef um die Veranlassung des Versands eines neuen Einladungsbriefes mit neuem Code zu bitten. Sein Brief wurde vor dem 30.11.22 erstellt und eine der möglichen Fehlerursachen lautet:
Ursache 1: Aufgrund eines technischen Problems bei der Erstellung des Einladungscodes können Einladungsbriefe, die vor dem 30.11.2022 versendet wurden (Briefdatum < 30.11.2022), ungültige Einladungscodes aufweisen.
Gleichzeitig wären damit auch die möglichen Ursachen 2 und 3 ausgeräumt
Ursache 2: Sie verwenden nicht den aktuellen Einladungscode. Ihr Arbeitgeber hat bereits einen neueren Einladungscode generiert.
Ursache 3: Der Einladungscode ist nicht mehr gültig, wurde bereits benutzt oder zurückgezogen.
Ich hoffe, es klappt.
@BBHE schrieb:.....
Falls Sie mich meinten: ich habe den betreffenden Angestellten (den ich rechtlich vertrete) beauftragt, seinen Chef um die Veranlassung des Versands eines neuen Einladungsbriefes mit neuem Code zu bitten. Sein Brief wurde vor dem 30.11.22 erstellt und eine der möglichen Fehlerursachen lautet:
Ursache 1: Aufgrund eines technischen Problems bei der Erstellung des Einladungscodes können Einladungsbriefe, die vor dem 30.11.2022 versendet wurden (Briefdatum < 30.11.2022), ungültige Einladungscodes aufweisen.
Gleichzeitig wären damit auch die möglichen Ursachen 2 und 3 ausgeräumt
Ursache 2: Sie verwenden nicht den aktuellen Einladungscode. Ihr Arbeitgeber hat bereits einen neueren Einladungscode generiert.
Ursache 3: Der Einladungscode ist nicht mehr gültig, wurde bereits benutzt oder zurückgezogen.
Ich hoffe, es klappt.
Ich meinte tatsächlich Sie, @BBHE .
Letztendlich dann eine Verkettung von mehreren misslichen Umständen.
Definitiv konnte man nicht ahnen, dass vor dem 30.11.2022 erstellte Einladungsbriefe ungültige Codes enthalten. Muss man der DATEV anhängen, das nicht transparent kommuniziert zu haben. Thema hier seit Wochen ist ein anderes (Änderungen im ANO-Procedere).
Vielleicht lassen Sie die Community ja wissen, woran es letztendlich definitiv lag...
@BBHE schrieb:
Es sollte aus der Fehlermeldung eindeutig hervorgehen, ob der Code falsch eingegeben wurde ODER ob das Geburtsdatum nicht übereinstimmt ODER ob der Code aus einem bestimmten Grund (bereits verwendet / durch Code-Update erloschen) ungültig ist.
DATEVs Antwort hier: das geht nicht, weil dann Angreifer ja wissen würden, welchen Parameter man ändern muss, um sich unbefugt in Namen des Opfers anmelden zu können. DATEV = Sicherheit hat oberste Priorität. Usability und UserExperience spielen nur eine sehr untergeordnete Rolle 😜.
@metalposaunist schrieb:@BBHE schrieb:
Es sollte aus der Fehlermeldung eindeutig hervorgehen, ob der Code falsch eingegeben wurde ODER ob das Geburtsdatum nicht übereinstimmt ODER ob der Code aus einem bestimmten Grund (bereits verwendet / durch Code-Update erloschen) ungültig ist.
DATEVs Antwort hier: das geht nicht, weil dann Angreifer ja wissen würden, welchen Parameter man ändern muss, um sich unbefugt in Namen des Opfers anmelden zu können. DATEV = Sicherheit hat oberste Priorität. Usability und UserExperience spielen nur eine sehr untergeordnete Rolle 😜.
Naja, da gäbe es ja technische Lösungen, um Brute-Force-Attacken vorzubeugen. Z.B. das Schalten einer Zwangs-Anmeldepause nach 3 Fehlversuchen oder etliche andere Methoden. Aber wie Du schon schriebst, Anwenderfreundlichkeit scheint keinen der oberen Plätze auf der Proiritätenliste zu haben... Warum auch, die Leute sind ja so oder so immer mehr gezwungen, diese Dienste zu nutzen, da kann man an solchen Sachen wie Telefonsupport oder gute Bedienbarkeit auch sparen.
@BBHE schrieb:
Warum auch, die Leute sind ja so oder so immer mehr gezwungen, diese Dienste zu nutzen,
Niemand zwingt Dich dazu. Du kannst Deine Abrechnung auch ausgedruckt, kuvertiert und mit Porto versehen bis in deinen Briefkasten erhalten. Und damit unterstützt Du jede Menge Arbeitsplätze im Druck- und Versandzentrum & bei der deutschen Post und Papier verbraucht keinen Strom zur Speicherung der Daten.
just kidding ...
@metalposaunist , @BBHE scheint ja nicht direkt selbst betroffen zu sein....
@BBHE schrieb ja: ......" ich habe den betreffenden Angestellten (den ich rechtlich vertrete) beauftragt, seinen Chef um die Veranlassung des Versands eines neuen Einladungsbriefes mit neuem Code zu bitten. Sein Brief wurde vor dem 30.11.22 erstellt und eine der möglichen Fehlerursachen lautet:....:"
@BBHE schrieb:Warum auch, die Leute sind ja so oder so immer mehr gezwungen, diese Dienste zu nutzen
Schlichtweg falsch.
Niemand wird gezwungen. Jeder Teilnehmer von ANO kann den Dienst eigenständig in seinem Account löschen:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1025644
Dann bekommt er die Abrechnung wieder auf dem herkömmlichen Weg.