Hallo,
unser Geschäftsführer hat eine private Krankenversicherung.
Unser Unternehmen zahlt die Beiträge für die Versicherung. Unter den Brutto-Bezügen erhält der GF 50% der Beiträge als Zuschuss ausgezahlt, unter den Netto-Bezügen wird der Betrag zu 100% als Vorschuss abgezogen.
Nun haben wir im letzten Jahr und auch in diesem Jahr eine Beitragsrückvergütung von der KV erhalten.
Meine Frage ist nun: wie kann ich diese dem GF nun zukommen lassen?
Den Vorschuss um die Höhe der Rückvergütung kürzen? Oder habe ich hier den falschen Gedanken...?
Der Vorschuss beträgt monatlich 753,63 €, die Rückvergütung für 2022 betrug 570,41 €. Müsste dann nur noch 183,22 € als Vorschuss abgezogen werden?
Danke für Eure/Ihre Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die PKV ist zu 100% -netto- vom GF zu bezahlen. Also gehört auch eine Rückvergütung zu 100% dem GF.
PKV-Zuschüsse durch den AG an seinen GF können ausschließlich als Bruttobezug zugewendet werden.
Ja, deshalb wird die Zahlung an die KV ja auch von der Fa. bezahlt und dann als Vorschuss unter Netto-Abzüge zu 100 % vom Lohn einbehalten.
Der 50%-Zuschuss des AG wird unter Brutto-Bezüge versteuert, das hat alles seine Ordnung.
Die Frage ist nur, wie ich die Rückvergütung aus dem letzten Jahr dem GF korrekt zukommen lassen kann...
Ist alles korrekt, wenn ich den Netto-Abzug um die Rückvergütung kürze?
...........Die Frage ist nur, wie ich die Rückvergütung aus dem letzten Jahr dem GF korrekt zukommen lassen kann...Ist alles korrekt, wenn ich den Netto-Abzug um die Rückvergütung kürze?
Auf jeden Fall ist das eine Lösungsmöglichkeit.
super, danke. Dann hatte ich die richtige Idee 🙂
Hallo,
Ich würde den Arbeitgeberzuschuss reduzieren (50% - Brutto-LA) und den Netto-Abzug reduzieren.
Ich gehe davon aus , dass der KV- Zuschuss die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen sind. Damit müsste sich der AG-Zuschuss auch reduzieren - und der GF etwas weniger versteuern.
Gruß und ein schönes Wochenende
Jasmina Reichert