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Beitragsnachweis nachträglich erstellen

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letzte Antwort am 03.04.2026 13:03:58 von cro
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Deinalltagshelfer
Beginner
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Hallo,

 

wir haben einen Mitarbeiter der bisher bei einer KK versichert war. Dieser hat jetzt zum 01.03. zu einer anderen KK gewechselt. Der Mitarbeiter wurde aber für März noch mit der falschen KK abgerechnet. 

Die neue KK fordert den Beitragsnachweis für März an. Ich habe den MA jetzt nochmal mit der neuen KK abgerechnet. 

 

Wie erstelle ich denn nachträglich den Beitragsnachweis? 

LarsSchladitz
Einsteiger
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Hallo.

 

Ich nehme an, dass Sie den Monatsabschluss März zurückgesetzt und die Abrechnung März des betroffenen AN gelöscht haben; danach dann eine (Einzel-)Abrechnung mit der korrekten KK erstellt und den Monatsabschluss durchgeführt?

 

Dann sollte doch eigentlich der Beitragsnachweis da sein und übermittelt werden - oder handelt es sich um ein Schätzmandat?

 

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Deinalltagshelfer
Beginner
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Den Monatsabschluss März mache ich erst noch. 

Wenn ich aber bei den Schätzwerten schaue, steht die KK zwar drin aber mit keinen Beträgen. 

 

Werden die dann bei Monatsabschluss erst erstellt? Bei allen anderen Krankenkassen stehen Werte bereits drin. 

 

Liebe Grüße

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LarsSchladitz
Einsteiger
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Die Schätz-Beiträge für den Monat März erfolgen i.d.R. auf den abgerechneten Werten des Monats Februar; da der Februar mit dieser neuen KK noch nicht abgerechnet war, liegen auch keine Werte für eine Übermittlung der Schätzung für den März vor (welche im übrigen ja auch schon gelaufen ist).

 

Sie könnten nun manuell den Schätzbeitragsnachweis in LuG füllen und versenden; das ist aber strittig, ob sinnvoll, siehe dazu auch unsere aktuelle Diskussion hier:  Datenübermittlung Sozialversicherung / Beitragssch... - DATEV-Community - 546700

 

Oder vielleicht mal kurz mit der KK telefonieren, das kurz so schildern, denn die Werte März werden im nächsten Monat ja mit übermittelt (als Differenzbeitrag) und lassen sich durch die Auswertung "Beitragsnachweis-Erläuterung" auch schlüssig darstellen.

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Martin79
Beginner
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Ich würde sogar für die vergangenen Monate (März) einen 0 BN übermitteln und den März "von der alten Kasse" dann im April, zusammen mit dem "normalen" April der neuen Kasse übermitteln. Sonst fallen für den März Säumniszuschläge an. 

Und dass ist ja unberechtigt, da du den März ja an die alte KK rechtzeitig übermittelt und bezahlt hast. Kannst du ja schließlich auch gegenüber einem Betriebsprüfer später belegen. 
Aber um hier Diskussionen mit der Kasse gleich zu vermeiden würde ich das so manuell tun. 

 

Viele Grüße und schöne Ostern. 

cro
Experte
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Nachricht 6 von 6
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@Deinalltagshelfer  schrieb:

Hallo,

 

wir haben einen Mitarbeiter der bisher bei einer KK versichert war. Dieser hat jetzt zum 01.03. zu einer anderen KK gewechselt. Der Mitarbeiter wurde aber für März noch mit der falschen KK abgerechnet. 

Wie erstelle ich denn nachträglich den Beitragsnachweis? 


Beim Mitarbeiter die KV ändern, und ihn nochmals abrechnen. Dann wird beim Monatsabschluss die falsche KrKasse gelöscht und die richtige gemeldet.

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letzte Antwort am 03.04.2026 13:03:58 von cro
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