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Beitragsnachweis korrigieren - Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 23.02.2023 12:58:51 von lohnhilfe
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Marie250388
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Marie250388_0-1677055254361.png

Hallo in die Runde!

Kann mir bitte jemand erklären, wie ich das am besten anstelle? Ich stehe auf dem Schlauch. Vielen lieben Dank schon mal.

 

Viele Grüße aus Burghausen

RAHagena
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Im Zweifel SV.net

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Marie250388
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Ja das denke ich mir auch. Ich bin mir nur total unsicher wegen dem Beitragsnachweis.

 

Die Stornierung schnall ich ja noch, aber beim Beitragsnachweis weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll.

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RAHagena
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Dafür ist mehr Sachverhalt erforderlich, ich mutmaße einfach mal:

Sie haben 31 gemeldet, das wäre nur richtig, wenn der AN auch weiterhin beschäftigt gewesen wäre, aber die KK gewechselt hat. Ausweislich des Dokuments hat er das nicht. 

In LuG sollten Sie sehen können, wie viel Beitrag für diesen AN zu melden ist, zur Not kann man das auch selber aus dem Brutto ausrechnen. Dieser Betrag ist an seine alte KK zu melden und abzuführen. 

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Marie250388
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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lieben Dank!

 

Müsste ich dann nicht auch eine Rückerstattung von der "falschen" Krankenkasse beantragen? Sonst hat ja der AG Beiträge an Krankenkasse A und ebenso an Krankenkasse B gezahlt. 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 6 von 8
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Grundsätzlich die Zeile mit der falschen neuen KK löschen, Probeabrechnung. Eigentlich müssten jetzt die SV-Ummeldungen storniert und die Beiträge alle rückwirkend korrigiert werden. Die korrigierten Beiträge bei beiden KKen fließen dann in den aktuellen Beitragsnachweis ein. Wenn den Krankenkassen die Auswertung "KK-SV-Werte gesamt" mit den Zeilen der per Nachberechnung korrigierten Beiträge nicht ausreichen, dann müssten die Beitragsnachweise manuell über svnet storniert und neu gemeldet werden.

 

Wenn durch die Rückrechnung eine Überzahlung wegen höherer KV-Zusatzbeiträge entsteht, müsste diese vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden.

LG
VM
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Marie250388
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Ich glaub, ich habs jetzt. Da der Mitarbeiter ja bereits ausgetreten ist, habe ich bei "letzte Abrechnung" den aktuellen Monat hergenommen und nicht mehr sein Austrittsmonat. (Die falsche Krankenkasse wurde bereits gelöscht). So entstehen neue Werte bei Krankenasse A und bei Krankenkasse B.

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 8 von 8
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Als letzter abzurechnender Monat dann den aktuellen eintragen. Sonst wird der Arbeitnehmer jeden Monat wieder angezeigt für die Abrechnung.

LG
VM
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letzte Antwort am 23.02.2023 12:58:51 von lohnhilfe
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