Wir haben einen neuen Lohn-Mandanten. Vorher wurde nicht über DATEV abgerechnet. Ich habe die abgerechneten Werte aus März + die Differenzvorträge. Geschätzte BNW für April sind bisher nicht abgegeben worden.
Muss ich jetzt die BNW über "voraussichtliche Beitragsschuld" schätzen in Höhe der abgerechneten Werte März und die Vorträge unter "Differenzvorträge" eintragen?
Oder muss ich unter "voraussichtliche Beitragsschuld" die abgerechneten Werte März + die Differenzvorträge eintragen. Wenn dies der Fall ist, müssen dann die Differenzvorträge trotzdem noch zusätzlich unter dem Punkt "Differenzvorträge" erfasst werden?
Vielen Dank für eine Antwort!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Rahlf,
bekommen Sie den Lohn nicht bis zum 26.04. fertig/abgerufen? Dann wäre eine Schätzung nicht nötig.
Gruß
C. Rohwäder
Muss ich jetzt die BNW über "voraussichtliche Beitragsschuld" schätzen in Höhe der abgerechneten Werte März und die Vorträge unter "Differenzvorträge" eintragen?
Hallo Frau Rahlf,
diese Variante ist die richtige. Bitte beachten Sie, dass eine spätere Korrektur (nach erfolgter erster Abrechnung) der Differenzvorträge nicht mehr möglich ist, so dass diese sehr genau geprüft werden sollten.
Und ein kleiner Hinweis an Herrn Rohwäder: Die Abrechnung am 26.04. wäre aber zu spät, da die Beitragsnachweise am 25.04. zu Beginn des Arbeitstages den Krankenkassen bereits vorliegen müssen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin Herr Rohwäder,
es handelt sich hierbei ausschließlich um Stundenlohn-Empfänger. Außerdem hätte ich die Differenzen aus März ja trotzdem irgendwie in den BNW bringen müssen.
Trotzdem vielen Dank!
Viele Grüße,
Yvonne Rahlf
Moin Herr Lutz,
vielen Dank. Ich werde es jetzt so machen. Die Vorträge habe ich genau überprüft, die stimmen mit den Differenzen aus März überein. Dann bin ich mal gespannt, was da kommt
Viele Grüße,
Yvonne Rahlf