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Beitragsnachweis Schätzung Vormonat Hinweisfeld

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letzte Antwort am 28.11.2023 15:41:29 von lohnexperte
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mkoenig
Beginner
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Hallo liebe DATEV Community,

 

ich habe in den letzten Monaten oft neue Arbeitnehmer:innen bei neuen Krankenkassen oder aktuell nicht abgerechneten Krankenkassen angemeldet und natürlich durch das Schätzverfahren nur einen Beitragsnachweis für den Folgemonat übermittelt. Da der Personalfragebogen erst mit der Lohnmeldung kommt, ist es zeitlich natürlich auch sinnvoll alles direkt mit der Lohnabrechnung zu machen.

Ich bekomme natürlich regelmäßig Anrufe der Krankenkasse wo denn der Beitragsnachweis vom "Vormonat" sei.

Gibt es hier mittlerweile irgendeine elegante Lösung diesen mit zu übermitteln? Es wäre natürlich auch ausreichend, wenn man das als Hinweistext mit dem Beitragsnachweis übermitteln kann. Jedes Mal daran zu denken die Krankenkasse anzurufen oder bei Anruf darauf zu reagieren finde ich schwierig.

(Habe bereits in der Community gesucht und leider keinen aktuellen Beitrag gefunden und hoffe, dass es eine bereits existierende Lösung gibt und ich die nur noch nicht kenne 😄 )

 

Liebe Grüße

 

Maxi

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 6
919 Mal angesehen

Wie lange gibt's das Schätzverfahren jetzt eigentlich schon? Man sollte doch meinen, dass das Protokoll zwischenzeitlich mal um eine entsprechende Erstmeldung ergänzt worden wäre …

Aber wahrscheinlich hat sich Manuel👨 einfach nicht genug beschwert.

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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865 Mal angesehen

Hallo Maxi,


ein neu eingestellter Mitarbeiter wird automatisch im Folgemonat berücksichtigt. Für Sie besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

 

Wenn die SV-Beiträge in der Schätzung für den Eintrittsmonat berücksichtigt werden sollen, erfassen Sie die Beiträge für neu eingetretene Mitarbeiter für die relevante Krankenkasse pro Beitragsgruppe selbst über die Voraussichtliche Beitragsschuld.


Eine Anleitung finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit unter Punkt 4.2.5 und 4.2.9.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tina-bdx
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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hallo, 

ich habe gerade eben mit der TKK telefoniert, eben genau wegen dieser thematik.

diese hat mich informiert, dass die krankenkassen auch von der rentenversicherung geprüft werden

& diese zeitversetzte meldung der beiträge nicht mehr akzeptieren darf & dass dies auch von der rv bemängelt wird.

nun müsste da doch mal eine automatik-lösung her, oder?

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jena
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 6
739 Mal angesehen

Die Automatiklösung gab es schonmal, der Gesetzgeber hat aber gemeint, es wäre toll, die Schätzungen nicht mehr zu ändern.

 

Bis vor paar Jahren wurden die Beitragsnachweise automatisch entsprechend der Lohnabrechnung berichtigt, sofern diese vor dem Fälligkeitstag erfolgte. Angeblicher Bürokratieabbau hat das dann verboten.

 

Nun heißt es fleißig per Hand die Daten ausrechnen und wie von DATEV beschrieben erfassen, nur Stammdaten senden, damit der Beitragsnachweis geändert bzw. erstmals übermittelt wird.

 

Ich habe mir das angewöhnt, das so bei neuen Krankenkassen zu machen.

 

Bei KK wo schon paar AN versichert sind, erspare ich mir das allerdings und melde im Folgemonat mit, die KK sieht ja nicht was/wer im Beitragsnachweis drin ist.

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
730 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

 

wenn ich diese Diskussion lese, bekomme ich Herzrasen ...

 

Aber zuerst einmal: Woraus ergibt sich die Pflicht des Arbeitgebers, diese manuellen Berechnungen und Erfassungen vorzunehmen, damit die S C H Ä T Z U N G fast punktgenau erfolgen kann? Wer hat da bitte mal eine Rechtsgrundlage?

 

Weiterhin: Erinnert sich noch jemand an den Grund der Einführung des Schätzverfahrens? Das war, wenn ich mich recht erinnere, ein Defizit im Säckel der Rentenversicherung. Und um dieses Defizit zu beheben, wurde das Schätzverfahren eingeführt. Fazit: Für einen einmaligen Effekt der klammen Rentenkasse wurde ein dauerhaftes Schätzverfahren zu Lasten der Wirtschaft eingeführt.

 

Und nun will uns genau diese Rentenversicherung, für die wir diesen Zirkus seit Jahrzehnten Monat für Monat betreiben, noch weiter quälen und verlangt manuelle Erfassungen? Warum? Um welche Beträge, die vier Wochen später ohnehin bei der RV eingehen, handelt es sich denn dabei überhaupt?

 

Reicht es nicht aus, dass die Beiträge richtig berechnet und abgeführt werden? Muss man da jetzt noch (weiter) schikanieren? Mein Mitgefühl mit den geprüften Krankenversicherungen (bzw. deren Mitarbeiter) hält sich deutlich in Grenzen. Warum wehren die sich denn nicht gegen diesen Irrsinn, anstatt ihn an uns weiterzureichen?

 

Meine Erkenntnis: Ich lehne das ab! Ich mach da nicht mit! 👎

 

Wenn mich eine Krankenkasse deshalb ansprechen sollte, nehme ich Dummpulver 🤔: "Das gibt das System derzeit leider nicht her." 😉 (Dieser Satz stammt von einer Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst.)

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

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letzte Antwort am 28.11.2023 15:41:29 von lohnexperte
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