Hallo zusammen,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe und zwar habe ich folgendes Problem.
Ein Mitarbeiter hat im Dezember rückwirkend ab August die Regelaltersrente erhalten. Ich habe dann im Dezember rückwirkend ab August den BGRS auf 3321 geändert und Personengruppe 119 somit wurde mit der Dezember Abrechnung alles berichtigt.
Wir nehmen am Schätzverfahren teil und nun stimmt die voraussichtliche Beitragsschuld überhaupt nicht. Das Programm hat hier alle Beträge der Berichtigung zusammen gerechnet und hieraus die Beitragsschuld ermittelt. Aber das ist ja viel zu viel. Kann mir jemand sagen warum dies so ist oder ob ich hier irgendetwas falsch gemacht habe. Ich werde es jetzt manuell korrigieren aber für die Zukunft wäre es interessant zu wissen.
Ebenso weiß ich nicht wie das System die Basiswerte ermittelt?? Ich komme nicht auf diese Beträge, es wurden dann immer unter 1) Basiswerte (Vormonat) die Einmalbezüge korrigiert. Ich weiß aber auch nicht wie diese Beträge zustande kommen.
(z.B. ich hab einen Abrechnungswert Dez. 3.172,12 € abzgl. voraussichtliche Beitragsschuld 647,16 € = Restbetrag 2.524,96 € - dann ist Basiswert für voraussichtliche Beitragsschuld Jan. 3107,98 €
Basiswerte: Abrechnungswerte (Vormonat) - Einmalbezüge automatisch korrigiert um 46,66 €
Wie kommt das Programm denn auf diese Beträge??
Kann mir hier jemand weiter helfen?
Hallo,
Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Nachberechnung entstehen, fließen grundsätzlich immer in den aktuellen Monat ein.
Dies hat zur Folge, dass die Werte aus der Nachberechnung auch bei der Schätzung des Folgemonats herangezogen werden und somit in der 100%-Basis für die Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld herangezogen werden.
Informationen hierzu und wie Sie Beitragswerte korrigieren, finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit .
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Können Sie mir noch mitteilen, wie der Basiswert ermittelt wird?
Hallo,
um die Berechnung in Ihrem Fall nachvollziehen zu können, wenden Sie sich bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.