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Beitragsgruppenschlüssel 3-0-1-1 - Beiträge an Ärzteversorgung abführen?

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letzte Antwort am 25.03.2025 17:39:29 von sue
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Ulrike89
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Liebe Community,

 

ich habe aktuell 2 Rentner, die von der Ärzteversorgung vorzeitig Rente erhalten. Dazu möchten sie aber weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, die über 556,00 € liegt.  Der Beitragsgruppenschlüssel beträgt demnach 3-0-1-1. Meine Frage ist jedoch, ob dann wiederum weiterhin Rentenversicherungsbeiträge an die Ärzteversorgung abgeführt werden müssen? Hat da jemand einen ähnlichen Fall?

 

Vielen Dank vorab und liebe Grüße

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Bei uns wollte die Versorgungskasse der Ärzte keine Beiträge für die Rentner.

 

Wir mussten an die Deutsche Rentenversicherung abführen 

 

Ich würde raten beim Versorgungswerk anzurufen 

sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
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Das hiesige Versorgungswerk nimmt (nach Telefonat) nach Rentenbewilligung keine Beiträge mehr an.

 

Ich musste für den AG-Anteil RV die DRV ab Rentenbeginn schlüsseln.

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Ulrike89
Beginner
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Vielen Dank. Der Mandant hatte auch schon gesagt, dass die Ärzteversorgung dann keine Beiträge mehr annimmt.

Also haben Sie dann bei RV ebenfalls die 3 geschlüsselt? Und die Midijobregelungen sind dann wieder anwendbar?

 

Liebe Grüße

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 8
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Ja, genauso

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Ulrike89
Beginner
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Liebe Community,

 

mittlerweile habe ich ein Schreiben den Krankenkasse erhalten, dass der Mitarbeiter keine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung bezieht und somit 1-1-1-1 zu schlüsseln wäre. 

Hat das auch schon einer gehabt und ist dagegen vorgegangen?

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prudentius
Aufsteiger
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nö, aber mir hat letztens Lodas gesagt, dass der Mitarbeiter zu viel verdient als Minijobber. Spoiler: er war nicht als minijobber angelegt und Persgrpschlüssel war auch richtig. Er hat lediglich zwei Teilzeitstellen. Danke lodas.

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
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Ich nehme an, dass es sich um den Eingangsfall handelt. Wenn ja, haben Sie ja für den Arbeitnehmer den Bescheid über die Befreiung bei der DRV für ihre Beschäftigung in den Akten und können ihn der Krankenkasse vorlegen. MMn bleibt es damit bei "AG-Anteil zur DRV".

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letzte Antwort am 25.03.2025 17:39:29 von sue
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