Liebe Community,
ich habe aktuell 2 Rentner, die von der Ärzteversorgung vorzeitig Rente erhalten. Dazu möchten sie aber weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, die über 556,00 € liegt. Der Beitragsgruppenschlüssel beträgt demnach 3-0-1-1. Meine Frage ist jedoch, ob dann wiederum weiterhin Rentenversicherungsbeiträge an die Ärzteversorgung abgeführt werden müssen? Hat da jemand einen ähnlichen Fall?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
Bei uns wollte die Versorgungskasse der Ärzte keine Beiträge für die Rentner.
Wir mussten an die Deutsche Rentenversicherung abführen
Ich würde raten beim Versorgungswerk anzurufen
Das hiesige Versorgungswerk nimmt (nach Telefonat) nach Rentenbewilligung keine Beiträge mehr an.
Ich musste für den AG-Anteil RV die DRV ab Rentenbeginn schlüsseln.
Vielen Dank. Der Mandant hatte auch schon gesagt, dass die Ärzteversorgung dann keine Beiträge mehr annimmt.
Also haben Sie dann bei RV ebenfalls die 3 geschlüsselt? Und die Midijobregelungen sind dann wieder anwendbar?
Liebe Grüße
Ja, genauso
Liebe Community,
mittlerweile habe ich ein Schreiben den Krankenkasse erhalten, dass der Mitarbeiter keine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung bezieht und somit 1-1-1-1 zu schlüsseln wäre.
Hat das auch schon einer gehabt und ist dagegen vorgegangen?
nö, aber mir hat letztens Lodas gesagt, dass der Mitarbeiter zu viel verdient als Minijobber. Spoiler: er war nicht als minijobber angelegt und Persgrpschlüssel war auch richtig. Er hat lediglich zwei Teilzeitstellen. Danke lodas.
Ich nehme an, dass es sich um den Eingangsfall handelt. Wenn ja, haben Sie ja für den Arbeitnehmer den Bescheid über die Befreiung bei der DRV für ihre Beschäftigung in den Akten und können ihn der Krankenkasse vorlegen. MMn bleibt es damit bei "AG-Anteil zur DRV".