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Beitragsgruppe bestandsschutz

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letzte Antwort am 03.11.2022 15:51:18 von TN
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Claudia-
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich bin gerade dabei einen Mitarbeiter mit 500,- EUR monatlich (Midijob) umzustellen auf den Bestandsschutz. 

PGR 109 usw. ist klar.

Aber kann mir jemand die Beitragsgruppe nennen?

Laut meiner Recherche und meiner Logik müsste es doch weiterhin 1 1 1 1 sein oder?

Die Lodasanweisung (Klick Tutorial) zeigt hier 6 1 1 1. Aber bei der 6 wird doch nur ein Pauschalbeitrag KV berechnet was der AG zahlt und nicht wie bei der regulären 1 das der AN und AG zur Hälfte zahlen.

 

Ist das Klicktutorial falsch oder bin ich auf dem Holzweg?

 

Wie sieht es mit der Steuer aus? Muss diese bei Bestandsschutz pauschal vom AG versteuert werden?

 

 

Viele Grüße

Claudia

 

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 13
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Liegt die Bestätigung der Krankenkasse vor, dass ein Anspruch auf Familienversicherung besteht?

Wurden Befreiungsanträge ggü. der Krankenkasse oder der Arbeitsagentur gestellt?

 

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Claudia-
Aufsteiger
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Hallo TN,

 

es liegen keine Befreiungsanträge und keine Familienversicherung vor. Soll alles so bleiben wie bisher.

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 13
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Wenn wir das hier richtig verstehen, ist die Bestätigung der Krankenkasse des Beschäftigten ggü. dem AG zwingend erforderlich und für die Ermittlung des BGS notwendig.

 

Leider scheint mir unweigerlich eine Auseinandersetzung mit der Thematik nötig zu sein, denn wenn der Gesetzgeber solcherart Beschlüsse fasst, kann leider nichts bleiben wie es war.

 

Nichts ist so stabil wie die Veränderung...

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 13
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Jetzt war ich völlig verwirrt und habe bei der AOK direkt angefragt und folgende Antwort bekommen:

 

Guten Tag,
 
durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 auf 520,00 € wird ab dem 01.10.2022 Personen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 450,01 bis 520,00 € ein Bestandsschutz der versicherungspflichtigen Beschäftigung bis längstens 31.12.2023 in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingeräumt.

Ein Fortbestand der Krankenversicherungspflicht kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmende von diesem Zeitpunkt an nicht die Voraussetzungen für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (nach § 10 SGB V) erfüllt. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung. Beschäftigte, die aufgrund der Bestandsschutzregelungen kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig bleiben, haben jedoch die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht.

In der Rentenversicherung ist nach Intension des Gesetzgebers keine bestandsgeschützte Übergangsregelung erforderlich, weil auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen rentenversicherungspflichtig sind. Während also in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in einem solchen Fall Versicherungspflicht besteht, liegt aufgrund derselben Beschäftigung in der Rentenversicherung ein Minijob vor.
 
Für alle Übergangsfälle, in denen ab 01.10.2022 in der Rentenversicherung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, müssen Arbeitgeber Änderungen im Meldeverfahren veranlassen.
 
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung sind folgende Meldungen abzugeben:
 
- Abmeldung bei der Krankenkasse zum 30.09.2022 mit den Beitragsgruppen 1111 und dem Abgabegrund 32
- Anmeldung bei der Krankenkasse zum 01.10.2022 mit den Beitragsgruppen 1011, dem Abgabegrund 12 und dem Personengruppenschlüssel 109
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale zum 01.10.2022 mit den Beitragsgruppen 0100 (bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 0500) und dem Personengruppenschlüssel 109
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr Expertenteam

 

 

Also lag ich mit meiner Einschätzung 1111 richtig, da die An- und Abmeldung bei Bestandschutz ja automatisch von Lodas gemacht wird. KV bleibt bei 1.

 

Wenn der Arbeitnehmer mir mitteilt das er keine Möglichkeit auf eine Familienversicherung hat, dann glaube ich ihm das. Von einem schriftlichen Nachweis oder Bestätigung von der Krankenkasse für die Beitragsgruppenermittlung habe ich noch nichts gehört, das dies verpflichtend ist. Gibt nur voller Beitrag wie bisher, Änderung auf Minijob oder frei wegen Familienversicherung. 

 

 

Viele Grüße

Claudia

 

StefanieStrohmaier
Beginner
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Hallo Claudia,

mit dem Klicktutorial bin ich auch nicht klar gekommen. Ich hab jetzt aber noch ein Dokument gefunden und zwar das hier https://apps.datev.de/help-center/documents/1025113

"Bestandsschutz bei Midijobs abrechnen- Beispiele Für LODAS gültig ab 01.10.2022. Das ist leider nicht verlinkt auf der Brennpunkt Seite im Lohn.
Hier ist jeder einzelne Fall bezüglich der Beitragsgruppen einzeln erläutert.

In deinem Fall ist hier die Beitragsgruppe wie bisher 1-1-1-1 nur der Personengruppenschlüssel muss umgestellt werden auf 109. Die Meldung an die gesetzliche Krankenkasse mit 1011 und an die Knappschaft mit 0100 macht Datev dann automatisch.

 

Viele Grüße

Steffi

 

SusanV
Beginner
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Aber wie wird das denn in den Personalstammdaten abgebildet?

 

Irgendwo/wie muss da doch ersichtlich sein, dass die RV an die Knappschaft geht und der Rest an die andere Krankenkasse.

 

Ich habe hier eine Rentnerin mit 500,- €, bisheriger BGS 3321. D.h. ich lasse jetzt als Krankenkasse die ursprüngliche drin? Oder ändere auf Knappschaft und trage die gesetzliche wie bei Minijobbern unter abweichende Krankenkasse ein? 

 

Ich hatte gedacht, ich müsse jetzt zwei Krankenkassen-Einträge in den PSD haben, 1x gesetzliche Krankenkasse mit dem BGS 3021 und 1x Knappschaft mit 0500 (5 wegen Altersrente)? Auch der Dokumentation wegen...

 

Der Geringverdienerschlüssel bleibt auf 0 wenn ich das Tutorial richtig verstehe.

PGS muss ich auf 109 schlüsseln, soweit klar (das ist aber auch das einzige). Läuft das dann auch nicht mehr über Lohnsteuerklasse sondern pauschal 2%? 

 

Mit dem Tutorial komme ich gar nicht klar. 

 

Edit: Ich habe jetzt alles so gelassen wie es ist/vorher war, nur die PGS auf 109 geändert und in den allgemeinen SV-Daten Bestandsschutz angehakt und dort auch die Knappschaft eingetragen. Das würde für mich Sinn machen. Aber dann erhalte ich die Meckermeldung, dass die Personengruppe nicht korrekt erfasst ist bezüglich des Beitragsgruppenschlüssels...

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Jule2015
Beginner
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Hallo,

 

eine Mitarbeiter hat einen Festbezug von 680,00 Euro/monatlich 

eine betr. BAV von 180,20 Euro , AG Zuschuss 31,80 Euro 

St.Brutto 499,80 Euro monatlich , KV Brutto 394,27 Euro 

Durchschnitt. AG 547,68 Euro 

Habe hochgerechnet liegt von Januar- Dez. 22 , incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei 

552,30  Euro. 

Muss ich hier Bestandsschutz anwenden ?

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Claudia-
Aufsteiger
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Hallo Susann,

 

ja offiziell ist die Dame nun Minijobberin. Nur in der KV + PV gilt der Bestandsschutz. Deshalb ist das Gehalt mit 2% zu versteuern. Alternativ könnte man wohl nach Lohnsteuerklasse abrechnen, aber würde ich der Rentnerin nicht empfehlen, da sie dann weniger oder gar keine Lohnsteuern von ihren 500,- EUR zahlt und am Jahresende ihr Einkommen + Rente zusammen versteuern muss. Also lass den Arbeitgeber hier 2% zahlen, dann ist alles bestens.

 

Beitragsgruppenschlüssel musst du lassen wie vorher. Bei RV musst du so schlüsseln wie ein Rentner im Minijob. Je nach Altersvollgrenze erreicht bzw. hat sie sich selbst befreien lassen? Oder muss gar nicht mehr zahlen.

 

Bei der KV bleibt die normale KV drin.

 

bei mir sieht es nun so aus: (AN ist auch kein Rentner)

 

Claudia_0-1667482671830.png

 

Die An-/Ab-/Ummeldung erfolgt von Datev automatisch an die Krankenkasse.

 

Paar Tage nach der Abrechnung hat sich die Krankenkasse gemeldet und mit gesagt das was mit der Schlüsselung nicht stimmt. Ich habe dann dort angerufen und den Fall geschildert. Die Krankenkasse hat dann mitgeteilt, dass doch alles korrekt ist und nur deren System noch nicht auf diese "halben" Arbeitnehmer eingestellt war und automatisch die Schreiben mit der falschen Schlüsselung rausgingen. 

Also nicht verwirren lassen falls da was kommt. Ein Anruf sollte das lösen. 😉

 

Viele Grüße

Claudia

 

 

Claudia-
Aufsteiger
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Hallo Jule, 

 

Bestandschutz gilt nur zwischen 450,- EUR bis 520,- EUR brutto.

 

Dein Arbeitnehmer verdient 680,- EUR brutto. Das ist die Bemessungsgrundlage für die Einteilung vom Job.

Alles andere, wie die Entgeltumwandlung, etc. spielt keine Rolle.

Das KV brutto ist nur so gering weil es ein Midijob ist. Was auch korrekt ist. Dies besagt nur das der Arbeitnehmer auf Grundlage von 394,27 EUR einen KV Beitrag zahlt.

 

Also lass ihn als Midijobber und alles ist korrekt.

 

Viele Grüße

Claudia

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Jule2015
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Dankeschön

 

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SusanV
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Lieben Dank, Claudia. Ich habe jetzt als BGS 3521 - sieht komisch aus, aber passt und gibt keine Meckermeldungen. Als Altersvollrentnerin (vorher nur halber RV-Beitrag, also Arbeitgeber) passt 5 für den pauschalen Beitrag denke ich.

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TN
Fachmann
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@Claudia- Wenn der Arbeitnehmer mir mitteilt das er keine Möglichkeit auf eine Familienversicherung hat, dann glaube ich ihm das. Von einem schriftlichen Nachweis oder Bestätigung von der Krankenkasse für die Beitragsgruppenermittlung habe ich noch nichts gehört, das dies verpflichtend ist. Gibt nur voller Beitrag wie bisher, Änderung auf Minijob oder frei wegen Familienversicherung. 

 

TN_0-1667486963019.png

Da war das Seminar wohl lückenhaft oder es hat nicht stattgefunden: "Nachweis der Krankenkasse"

Nicht gehört zu haben heißt nicht, dass es das nicht gibt...

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letzte Antwort am 03.11.2022 15:51:18 von TN
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