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Beitragsberechnung für Erstattungsanträge - Buchungsbeleg ohne Umlage

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letzte Antwort am 07.04.2022 13:23:39 von Astrid_Preuß
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b_b_
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wenn mich nicht alles täuscht, wird für die Erstattungsanträge nach § 56 IfSG bei den Abrechnungen 01/2022 zwar bei der Beitragsberechnung auch wie korrekt die Umlagebeiträge mit aufgeführt. Allerdings werden diese mit dem Buchungsbeleg nicht auch mit für den Erstattungsbetrag berücksichtigt.

 

Hat das jemand anderes schon bemerkt?

 

Danke für Hilfe

BB

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Sachverhalt bedarf einer genaueren Prüfung. Bitte wenden Sie sich zur Klärung über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Ja, bei mir ist es auch so. Ich habe es gerade geprüft. Danke für den Hinweis. Im Übrigen auch bei Mandanten, bei denen die Verbuchung vorher korrekt funktioniert hat. Das war am 4.01.22, noch vor Version V 11.8.

 

 

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b_b_
Einsteiger
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Hallo Frau Preuß,

 

wie man an der Antwort eines anderen Users sehen kann, scheint sich hier ein Programmfehler eingeschlichen zu haben. Wird das von Ihnen weiter gegeben?

 

Vielen Dank und Grüße

BB

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


zwischenzeitlich haben wir diesen Sachverhalt zur Prüfung an unsere Entwicklung weitergegeben.


Es liegt uns noch keine Rückmeldung vor. Sobald wir Näheres wissen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


mittlerweile haben wir Rückmeldung erhalten.


Es handelt sich definitiv um einen Programmfehler, der voraussichtlich mit dem Service-Release im März behoben sein wird.


Das Datum der Auslieferung finden Sie hier.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

für Sie zur Information:

 

Der Fehler wurde mit dem Service-Release 11.84 (Auslieferung war am 17.03.2022) behoben.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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b_b_
Einsteiger
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Vielen Dank für die Info!

Für die bereits gelaufenen Anträge mit fehlerhafter Programmversion wird aber leider keine Korrektur angestoßen und somit ist der über den Buchungsbeleg gesteuerte Erstattungsbetrag zu gering und der Aufwand zu hoch 😞

Sind natürlich keine riesigen Beträge, aber korrekt ist es trotzdem nicht.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


haben Sie die Buchungsbelege für die vorangegangenen Monate aktualisiert?


Sie können die Aktualisierung auf der Mandantenebene über Mandant | Programmverbindungen | Buchungsbelege erstellen und übergeben… durchführen. Klicken Sie dabei auf die Schaltfläche mit dem grünen Plus (Datensatz neu anlegen) und erfassen Sie als Abrechnungsdatum den Monat, für den der Buchungsbeleg aktualisiert werden soll.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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8
letzte Antwort am 07.04.2022 13:23:39 von Astrid_Preuß
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