Ich stehe vor der Frage, ob beim Leasing von Dienstfahrrädern die beweglichen Dinge, wie Fahrradschloß, oder Fahrradhelm, Satteltaschen alles was nicht direkt mit dem Fahrrad verschraubt ist, anders berücksichtigt werden muss.
ich bekomme vom Händler nur den Bruttoverkaufspreis /UVP gesamt angegeben. Wie verhält es sich Vollkasko-Versicherung und Service-Paket - darf mit rein, wenn AG übernimmt?
Ich habe irgendwo gelesen, nur der Bruttolistenpreise (der alles festverschraubten Teile beinhaltet) darf berücksichtigt werden.
Oder denke ich zu kompliziert und nehme einfach die Leasingrate. Wir zahlen auch noch 100€ AG-Zuschuss.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @logos1105,
rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Ich würde hierzu in einen Kommentar zum EStG sehen oder den ABC-Führer Lohnsteuer von Schäfer/Pöschel sehen.
Zur Not besteht auch die Möglichkeit einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch.
@logos1105 schrieb:Ich stehe vor der Frage, ob beim Leasing von Dienstfahrrädern die beweglichen Dinge, wie Fahrradschloß, oder Fahrradhelm, Satteltaschen alles was nicht direkt mit dem Fahrrad verschraubt ist, anders berücksichtigt werden muss.
Ganz persönlich. Wir verbuchen den Erstkaufpreis ohne Rabatte aber incl. aller Mitnahmeeffekte (Schloss, etc.) so wie gelistet, und danach erworbenes Zubehör als lfd. Kosten.