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Beginn Arbeitsunfähigkeit

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letzte Antwort am 20.01.2025 08:33:41 von lohnexperte
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Karl74
Aufsteiger
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Hallo,

 

meine Frage ist:

 

Eine Mitarbeiterin war 03.-13.09.2024 krank. Mit der selben Krankheit nochmal

vom 02.12.2024-19.01.2025 krank. Ab 02.01.2025 wäre Sie im Krankengeld.

 

Welches Datum gebe ich in die Maske Fehlzeiten/Beginn Arbeitsunfähigkeit ein? (03.09. oder 02.12.)

 

Vielen Dank!

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
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Hallo @Karl74,

 

hatten Sie über die Abfrage der Vorerkrankungszeiten die Rückmeldung bekommen, dass es sich um die selbe Krankheit handelt?
In diesem Fall könnten Sie den 03.09.2024 als Beginn Arbeitsunfähigkeit erfassen.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 4
218 Mal angesehen

Ich geb in dem Fall den ersten AU-Tag der Fehlzeit ein, die zum Krankengeld führt.

In deinem Fall also der 02.12.

 

Leider kommt das bei mir so selten vor, dass ich noch keinen Kontakt mit einer KK deswegen hatte.

Entweder friemeln die sich das selbst zurecht oder meine Angabe ist nicht falsch.

 

Da der erste Tag ja den Zeitraum/die Zeiträume vor Beginn der AU für die Verdienstbescheinigung bestimmt, meldet sich die KK sicher, wenn sie es anders sehen sollte.

 

Allerdings beginnt die aktuelle AU nun mal am 02.12. und der vorherige Zeitraum ist darauf anrechenbar.

Daher ist meiner Meinung nach eher der 02.12. anzugeben.

lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 4
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Hallo @Karl74 ,

 

ich bin da auch ganz bei @pogo . (@Christopher_Fürther ist sich da nicht sicher, wenn ich den Konjunktiv in seiner Antwort richtig deute.)

 

Klären Sie das am besten abschließend mit der betreffenden Krankenkasse.

 

Meine Überlegungen (und Erfahrungen) sind die folgenden: Da sich das Krankengeld stets nach den letzen drei vollständig abrechneten Kalendermonaten vor Beginn der Krankheit bemisst, ist als Beginn der erste Tag der aktuellen Erkrankung (in Ihrem Fall also der 02.12.2024) anzugeben. Die EEL-Meldung umfasst dann den Monat November 2024 (und ggf. noch die Monate Oktober 2024 und September 2024).

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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letzte Antwort am 20.01.2025 08:33:41 von lohnexperte
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