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Befristete volle Erwerbsminderungsrente - DEÜV-Meldungen

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letzte Antwort am 24.04.2023 14:20:50 von Betül_Kilic
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CVolz
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Hallo zusammen,

 

ein Mitarbeiter war im Krankengeld und hat zum 01.02.23 eine volle Erwerbsminderungsrente (befristet bis 2024, wobei ich die Befristung nicht erfasst hatte) zugesprochen bekommen.

 

Gem. Dokument 1001712 habe ich erfasst:

CVolz_0-1681987126495.png

 

Erstellt wurde dann eine Abmeldung mit Grund 34 und folgenden Angaben:

 

CVolz_1-1681987156836.png

 

Die Krankenkasse möchte aber eine Abmeldung mit Grund 30 und Zeitraum 01.-31.01.23 haben. Grund 30 sehe ich nicht so, die Rente ist ja befristet. Laut telef. Rücksprache mit der KK geht es auch primär um den Zeitraum, die wollen 01.-31.01. und bekommen haben sie 01.-28.02.

 

Was ist denn jetzt korrekt?

 

CVolz
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Keiner eine Idee?

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pogo
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Wenn es im Januar noch Krankengeld gab, bestand das Beschäftigungsverhältnis da doch weiterhin nicht.

SGB IV § 7 Beschäftigung (3) 

 

Mit Beginn der Erwerbminderungsrente bestand es für einen Monat ohne Entgelt, also Abmeldung zum 28.2., wie bei dir geschehen.

 

So vermute ich, dass es richtig sein könnte. Es ist kompliziert.

Aber die Abmeldung zum 31.1. verstehe ich gar nicht.

 

Eigentlich wie im Beispiel hier, wenn man sich die rückwirkende Rente ab 1.2. wegdenkt.

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


es ist richtig, dass bei Eingabe der Fehlzeit 01.02.2023 - XX.XX.XXXX mit dem Grund "Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsm. Rente" die SV-Tage ab Beginn der Fehlzeit ein Zeitmonat gezählt werden.


Nach einem Zeitmonat (kein Kalendermonat) wird automatisch eine Abmeldung mit Grund 34 erstellt.


Eine Abmeldung mit Grund 30 ist in diesem Fall nicht vorgesehen, da die SV-Tage bzw. die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse fortgeführt wird.


Informationen hierzu finden Sie im Dokument Fehlzeiten in LODAS erfassen .

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.04.2023 14:20:50 von Betül_Kilic
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