Hallo,
arbeite mit Lodas und bekomme den AN-Beitrag an die Soka-Bau für eine kurzfristig Beschäftigte im Büro nicht abgerechnet. Der Lohn wurde über Lohnsteuerkarte abgerechnet.
AN-Typ 1
Personengruppe 110
Beitragsgruppenschlüssel 0000
Umlage 2, da nur 28 Tage beschäftigt
Kurzfristig Beschäftiger mit gesetzlicher Krankenkasse
Bauhauptgewerbe mit Mitarbeitervariante 36 für Angestellte, geringfügig/kurzfristig Beschäftigte
Verdienst 800,00 € -Arbeitnehmer ist noch minderjährig und hat keine abgeschlossene Ausbildung-
20 Arbeitstage mit BS 81 und Lohnart 505 probiert, aber es wird kein Beitrag zur Soka berechnet.
Hat jemand einen Lösungsvorschlag für mich?
Viele Grüße
Anja
Hallo @Anja_E,
Mitarbeiter, die mit der Mitarbeitervariante Nr. 36 "Angestellte, geringfügig/kurzfristig Beschäftigte" geschlüsselt sind, sind nicht beitragspflichtig.
Hallo Herr Fürther,
lt. Auskunft der Soka Bau fallen für Angestellte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze Beiträge an.
Es würde einen Unterschied machen, ob es sich um Beschäftigte nach § 8 Abs 1 Satz 1 SGV VI (geringfügig Beschäftigte bis 556 €) oder aber kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VI handelt.
Viele Grüße
Folgendes habe ich gefunden.
Damit wären die "Angestellten - kaufm. Kräfte" während einer kurzfristigen Beschäftigung nicht Soka-pflichtig.
Somit stimmt die Aussage das die Gruppe 36 beitragsfrei ist.