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Baulohn kurzfristig minderjährige Beschäftige im Büro

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letzte Antwort am 27.11.2025 10:30:07 von Anja_E
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Anja_E
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Nachricht 1 von 5
202 Mal angesehen

Hallo,

arbeite mit Lodas und bekomme den AN-Beitrag an die Soka-Bau für eine kurzfristig Beschäftigte im Büro nicht abgerechnet. Der Lohn wurde über Lohnsteuerkarte abgerechnet. 

AN-Typ 1

Personengruppe 110

Beitragsgruppenschlüssel 0000

Umlage 2, da nur 28 Tage beschäftigt

Kurzfristig Beschäftiger mit gesetzlicher Krankenkasse

Bauhauptgewerbe mit Mitarbeitervariante  36 für Angestellte, geringfügig/kurzfristig Beschäftigte

Verdienst 800,00 € -Arbeitnehmer ist noch minderjährig und hat keine abgeschlossene Ausbildung-

20 Arbeitstage mit BS 81 und Lohnart 505 probiert, aber es wird kein Beitrag zur Soka berechnet.

 

Hat jemand einen Lösungsvorschlag für mich?

Viele Grüße

Anja

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
170 Mal angesehen

Hallo @Anja_E,

 

Mitarbeiter, die mit der Mitarbeitervariante Nr. 36 "Angestellte, geringfügig/kurzfristig Beschäftigte" geschlüsselt sind, sind nicht beitragspflichtig.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Anja_E
Beginner
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Nachricht 3 von 5
153 Mal angesehen

Hallo Herr Fürther,

lt. Auskunft der Soka Bau fallen für Angestellte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze Beiträge an.

Es würde einen Unterschied machen, ob es sich um Beschäftigte nach § 8 Abs 1 Satz 1 SGV VI (geringfügig Beschäftigte bis 556 €) oder aber kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VI handelt.

 

Viele Grüße

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
125 Mal angesehen

Folgendes habe ich gefunden.

Damit wären die "Angestellten - kaufm. Kräfte" während einer kurzfristigen Beschäftigung nicht Soka-pflichtig.

Somit stimmt die Aussage das die Gruppe 36 beitragsfrei ist.

 

 

Claudia_1-1758885289267.png

 

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Anja_E
Beginner
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Nachricht 5 von 5
49 Mal angesehen

Danke für eure Rückmeldungen. Versuche immer noch eine konkrete Aussage der SOKA Bau zu erhalten. Es gibt wohl doch die Möglichkeit, dass kurzfristig Beschäftigte im kaufmännischen Bereich nicht sokapflichtig sind, wie gesagt, liegt noch bei der Soka, die die Unterlagen prüfen wollen.

 

Viele Grüße

Anja

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letzte Antwort am 27.11.2025 10:30:07 von Anja_E
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