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Baulohn - Mehraufwand Wintergeld Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 10.02.2023 12:32:34 von sternenreiterin
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sternenreiterin
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Guten Morgen Zusammen,

 

schon mein zweites Thema heute morgen 🙄 - ich mache zum ersten Mal Baulohn und der Vorberater unseres neuen Mandanten hat die Lohnabrechnungen mit LODAS erstellt. Die Berechnung des Mehraufwands Wintergeld macht mir Kopfzerbrechen, da in den Abrechnungen von Dezember alle Mitarbeiter (unterschiedliche Stunden) jeweils 47,00 € erhalten haben. Normalerweise wird das doch nach den geleisteten Stunden berechnet (für Dezember max 90 Std.). In der Januar Abrechnung passiert bei mir auch genau das, L+G berechnet das Wintergeld mit 1 € x geleistete Stunden, steht auch so auf der Abrechnung. Auf der LODAS-Abrechnung von Dezember hingegen stehen keine Stunden, sondern nur die Lohnart und der feste Wert von 47,00 €. Ist das so korrekt? Ich kann bei Lohn und Gehalt die Einstellung der Berechnung gar nicht ändern. Und falls doch, warum sollte man das tun? Auf den Erstattungsanträgen für die Agentur für Arbeit steht ja die Berechnung auch so drauf, Arbeitsstunden x 1 €. Vielleicht weiß ja jemand was dazu. 

Vielen Dank im Voraus!

cro
Experte
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@sternenreiterin  schrieb:

Guten Morgen Zusammen,

 

............. In der Januar Abrechnung passiert bei mir auch genau das, L+G berechnet das Wintergeld mit 1 € x geleistete Stunden, steht auch so auf der Abrechnung. Auf der LODAS-Abrechnung von Dezember hingegen stehen keine Stunden, sondern nur die Lohnart und der feste Wert von 47,00 €. Ist das so korrekt? Ich kann bei Lohn und Gehalt die Einstellung der Berechnung gar nicht ändern. Und falls doch, warum sollte man das tun? Auf den Erstattungsanträgen für die Agentur für Arbeit steht ja die Berechnung auch so drauf, Arbeitsstunden x 1 €. Vielleicht weiß ja jemand was dazu. 

Vielen Dank im Voraus!


Richtig.

 

Wenn Sie unbedingt (Mit-) Verantwortung für das VJ übernehmen wollen? OK, aber das könnte man vielleicht gesondert/später angehen.

t_r_
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Wenn Sie die Abrechnungen vom Vorberater prüfen wollen, sollten Sie sich die Stunden aus Dezember anschauen und prüfen, für welche Stunden Mehraufwands Wintergeld hätte gezahlten werden müssen.

 

Wenn Sie danach anderer Auffasung als der vorherige Berater sind, könnten Sie das dann mit dem Mandanten abstimmen und ggf. mit dem vorherigen Berater sprechen.

 

Vielleicht klärt es sich dann auf.

sternenreiterin
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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@t_r_  schrieb:

Wenn Sie die Abrechnungen vom Vorberater prüfen wollen, sollten Sie sich die Stunden aus Dezember anschauen und prüfen, für welche Stunden Mehraufwands Wintergeld hätte gezahlten werden müssen.

 

Wenn Sie danach anderer Auffasung als der vorherige Berater sind, könnten Sie das dann mit dem Mandanten abstimmen und ggf. mit dem vorherigen Berater sprechen.

 

Vielleicht klärt es sich dann auf.


Ja, das mit der anderen Auffassung vertreten ist halt so eine Sache, wenn man den Kram zum erstem Mal macht 😅 - ich hatte mir das Dokument von Datev dazu durchgelesen und war mir sicher, dass die Berechnung von L+G richtig ist, aber grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit, dass der Vorberater deutlich mehr Erfahrung in der Abrechnung von Baulohn hat und Dinge weiß, die ich definitiv nicht weiß und diese "Pauschale" wie ich sie jetzt mal laienhaft nennen will korrekt ist. Die geleisteten Stunden aus Dezember ersehe ich aus den Lohnabrechnungen, die liegen mir ja zum Glück vor. Daher ja meine ganze Verwirrung. Man geht ja davon aus, dass das erst mal korrekt ist was da gemacht wurde.

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t_r_
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Sie finden dazu bei der Agentur für Arbeit Informationen:

 

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/wintergeld-beantragen

 

und in der Regel ist die jeweilige Kasse des Gewerks ein Hilfe. Ich würde ggf. tatsächlich mit der entsprechenden Kasse macl sprechen.

sternenreiterin
Aufsteiger
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@t_r_  schrieb:

Sie finden dazu bei der Agentur für Arbeit Informationen:

 

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/wintergeld-beantragen

 

und in der Regel ist die jeweilige Kasse des Gewerks ein Hilfe. Ich würde ggf. tatsächlich mit der entsprechenden Kasse macl sprechen.


Ich habs jetzt glaube ich schon gecheckt. Der Mehraufwand gilt ja ab dem 15. Dezember, die gearbeiteten Stunden davor dürfen dann ja nicht berücksichtigt werden. Das Lohnprogramm nimmt ja automatisch die Monatsstunden als Bemessungsgrundlage, was für Dez. falsch wäre. Wahrscheinlich haben die Mitarbeiter zwischen dem 15. und 31.12. alle 47 Stunden noch gearbeitet - ich lasse mir mal die Stundenzettel vom Mandanten kommen um das zu verifizieren. 

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FrauSmith
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Aus diesem Grund erfasse ich für den Dezember alle Stunde im Kalendarium. Dann funktioniert die Berechnung ab 15.12.

 

Sonst erfasse ich nur Saison-Kug-Stunden im Kalendarium. Alle anderen Stunden als Gesamtbetrag je Lohnart in Bewegdaten Schnellerfassung

 

Ich arbeite mit Lodas

sternenreiterin
Aufsteiger
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@FrauSmith  schrieb:

Aus diesem Grund erfasse ich für den Dezember alle Stunde im Kalendarium. Dann funktioniert die Berechnung ab 15.12.

 

 


Das ergibt Sinn, das merke ich mir. Dann werde ich das hier im Dezember auch so machen. Besten Dank!

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letzte Antwort am 10.02.2023 12:32:34 von sternenreiterin
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