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Baulohn: Malerkasse Vortrag Urlaubsanspruch bei Unterbrechung wg. Winterkündigung

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letzte Antwort am 26.02.2024 13:37:22 von Christopher_Fürther
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birgitstockinger1964
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Mitarbeiter eines Mandanten wurden nach Winterkündigung wieder eingestellt und mit derselben Personalnummer abgerechnet.

Restliche Urlaubsansprüche tauchen in der Abrechnung nicht mehr auf (z.B. in der Januar-Abrechnung sieht man den Restanspruch, nach Wiedereinstellung im März fehlt dieser Anspruch), ich muss diese manuell vortragen (über Vorarbeitgeberwerte hat es funktioniert). Das war bisher nicht so.

Wird der automatische Vortrag programmseits nicht mehr unterstützt? Weiß da jemand den Hintergrund?

cro
Experte
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Einen automatischen Vortrag von Urlaubswerten gibt es im Baugewerbe nicht.

 

In Kapitel 9 sollten Sie fündig werden: Urlaub im Malergewerbe abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


bei einem Wiedereintritt unter der gleichen Personalnummer tragen Sie – wie bisher - die Urlaubsansprüche aus der Vorbeschäftigung unter Stammdaten | Baulohn | Vorarbeitgeberwerte neu vor.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
Hildebrandt_4567
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Bei mir ist der Fall so: ein Mitarbeiter ist ausgeschieden am 30.11.2023 aber nachträglich sollte das Austrittsdatum geändert werden auf 31.01.2024. Das hatte zufolge das die Malerkasse nun ein einmaligen Vortrag in Höhe von 153,39 gewährt hat, unabhängig davon wie lange der Mitarbeiter beschäftigt ist, in diesem Fall 1 Monat.

Der Januar wurde schon abgerechnet, ich habe es laut Dokument 5303131 eingespielt mit BS 92.

Aber in der Lohnabrechnung erscheint nichts.... was läuft da schief?

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Hildebrandt_4567,

 

der Urlaubsvortrag von 153,39 Euro wird nur als aufgelaufener Urlaub ausgewiesen und nicht als einzelner Betrag.
Als Querprüfung können Sie das Urlaubsbrutto kumuliert mal dem Urlaubsprozentsatz rechnen plus den Wert von 153,39 Euro.
Als Ergebnis sollte es das aufgelaufene Urlaubsentgelt auf der Lohnabrechnung ergeben.


Falls nicht, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.02.2024 13:37:22 von Christopher_Fürther
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