Hallöchen,
momentan stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch. Die Mitarbeiterin eines Mandanten bekommt jedes Jahr die Bahncard25 von ihrem Arbeitgeber bezahlt. So auch im letzten Jahr. Diese befindet sich nun seit Mitte letzten Jahres in Elternzeit. Wie verhält es sich da ? Können trotzdem die jährlichen Anschaffungskosten auf die Mitarbeiterin umgesetzt werden obwohl diese in Elternzeit ist ?
Über Infos wäre ich dankbar.
Hallo,
Sie müssen belegen und glaubhaft machen, dass der Arbeitgeber seine zu erstattenden Fahrkosten an die Mitarbeiterin mindestens in Höhe der Kosten der Bahncard reduziert bekommt.
Es müsste somit die Elternzeit während der Laufzeit der Bahncard enden und danach noch so so viele Reise geplant sein, dass die Bahncard sich für den Arbeitgeber lohnt.
Viele Grüße
T. Reich
Hierzu sollte es reichen wenn man die Reisetätigkeit der Mitarbeiterin extrapoliert und eine zu erwartende Anzahl von Reisen je Monat berechnet. Ob diese dann unter den veränderten Umständen nach der Elternzeit tatsächlich stattfinden steht auf einem anderen Blatt.
Warum kündigt Ihr Mandant die BahnCard nicht und bestellt für das Ende der Elternzeit eine neue? Damit würde sich das Problem nicht stellen.