Guten Tag,
ich benötige mal wieder Hilfestellung.
Ich habe zum 1. Mal einen Bachelorand abzurechnen.
Er ist nur für die Erstellung seiner Bachelorarbeit in der Firma, nicht um noch andere Tätigkeiten zu erledigen. Er bekommt dafür eine Vergütung von 12,- €/Std. bei einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 25 Std./Monat. Die Vergütung soll jeden Monat pauschal mit 300,- € ausbezahlt werden. Nach meinen Informationen müsste die Person dann nur in der Unfallversicherung pflichtig sein, ist das korrekt?
Jetzt bin ich leider unsicher, welche Einstellungen ich in den Feldern "Arbeitnehmertyp", "Personengruppe" u. "Beitragsgruppenschlüssel" sowie beim Unterpunkt "Geringfügig Beschäftigte" vornehmen muss.
Meine Idee war:
Arbeitnehmertyp: 5
Personengruppe: 190
Beitragsgruppenschlüssel: 0000
Geringverdiener/Geringfügige Beschäftigung/Kurzfrist. Beschäft.: 0
Muss in diesem Fall bei der Krankenkasse die normale Krankenkasse oder die Knappschaft eingetragen werden? Weil es ja kein "normaler" Minijob ist.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Hallo,
ich habe einen Diplomanden, der genau so abzurechnen ist.
Ich habe, bis auf den Arbeitnehmertyp, alles so wie Sie.
Arbeitnehmertyp habe ich die 1 aber ich glaube, das ist egal.
Es ist die richtige Krankenkasse einzugeben, nicht die Knappschaft.
Viele Grüße
Sailor
Empfehlenswerte Lektüre:
Beschäftigung von Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personenkreisen
Vielen Dank noch für Ihre Info.
Ich rechne es nun auch so ab und denke, es sollte passen.
Viele Grüße