abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

BHG, Eintritt Rente, Wechsel zu Minijob

3
letzte Antwort am 02.07.2025 13:03:51 von GLH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
AndreaKl
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
110 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte Hilfestellung bei folgendem Problem:

 

Bauhauptgewerbe (falls es eine Rolle spielt):
AN bekommt ab 01.07. Rente und soll folglich zum 30.06. ausscheiden, möchte aber geringfügig als Minijobber weiterarbeiten bei demselben Arbeitgeber.
Kann ich dieselbe Personalnummer verwenden? Falls ja, wird das Programm ja Meldungen zum Krankenkassenwechsel erstellen. So ok? Oder braucht die Rentenversicherung in diesem Fall eine direkte Abmeldung? Dann müsste ich auf 2 PNr abrechnen, was ich aktuell bevorzuge. Aber was ist richtig? Einfacher wäre nämlich ersteres.

 

zweites Problem, nun Baulohnfrage:

der AN nimmt all seinen Urlaub zum 30.06., allerdings wird ja auf die Urlaubsauszahlung wieder ein Urlaubsgeldanspruch generiert. Es bleibt also unweigerlich ein Betrag X stehen bei 0,0 Urlaubstagen. 

Kann ich diesen Wert ganz normal im Minijob wieder vortragen? Nimmt mir LuG einen Wert X bei 0 UT? Und ist das auch korrekt? Oder müsste das bei Eintritt in die Rente irgendwie abgegolten werden?

Ich würde mich riesig freuen, wenn mir jemand von euch rasch antworten könnte.

Dankeschön 🙂

GLH
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
90 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde auf jeden Fall eine zweite Personalnummer stellen. Wenn doch nochmal was nachberechnet werden oder geändert werden muss - einfach einen sauberen Schnitt. Es müsste ja eh fast alles umgeschlüsselt werden. 

 

Urlaub würde ich nicht auf den Minijob vortragen sondern auch hier einen sauberen Schnitt vollziehen, das alte Arbeitsverhältnis besteht ja nicht fort. Alter Urlaub steht nicht in Relation und man müsste "umrechnen"

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 4
75 Mal angesehen

@GLH  schrieb:

Urlaub würde ich nicht auf den Minijob vortragen sondern auch hier einen sauberen Schnitt vollziehen, das alte Arbeitsverhältnis besteht ja nicht fort. Alter Urlaub steht nicht in Relation und man müsste "umrechnen"


Das stimmt im Bauhauptgewerbe leider nicht. Der Urlaubsanspruch besteht gegenüber der Soka-Bau, und für die gibt es den Arbeitnehmer nur einmal. Der Urlaubsanspruch muss also übernommen werden.

Alternativ kannst du in LODAS mit 99 / BS 85 / SLA 508 den erworbenen Urlaubsanspruch direkt wieder auszahlen, @AndreaKl. In LuG gibt es vermutlich eine ähnliche Möglichkeit. Das musst du aber mit der Soka-Bau absprechen, und wenn der Mitarbeiter als Minijobber weiter macht, werden die eher nicht zustimmen. Das ist was, wenn er komplett ausscheidet und nicht noch ein, zwei Jahre warten möchte, bevor er sich den Betrag von der Soka auszahlen lassen kann.

Grundsätzlich würde ich auch eine neue PNr. anlegen, auch weil wir verschiedene Nummernkreise für SV-pflichtig und GFB benutzen.

GLH
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
47 Mal angesehen

Stimmt, das mit dem Bau ging irgendwie unter.. .

 

Da gibt es ja die 3 Monate Wartezeit, glaube nach Auszahlung fordert die SOKA-BAU auch nichts mehr zurück..

0 Kudos
3
letzte Antwort am 02.07.2025 13:03:51 von GLH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage