Hallo
wir haben einen Mitarbeiter der durchgehend als Werkstudent angelegt war und abgerechnet wurde (PGS 106/BGS 0100). Jetzt kommt die KK und sagt, sie benötigen fehlende Meldungen: 01.06. (Grund 12, BGS 1111), Abmeldung 01.06.-05.06. (Grund 32, BGS 1111) und Anmeldung 06.06. (Grund 12, BGS 0100), weil er im Juni wohl einen zweiten Job angenommen hat.
Jetzt meinte die KK, dass ich das über das SV-Meldeportal machen müsse, da man bei DATEV nicht taggenau ändern kann und die Beiträge die dann angefallen sind, selbst ausrechnen müsse. Aber wie soll ich die daraus resultierenden Beitragsdiffenrenz abrechnungstechnisch behandeln? Muss ich das irgendwo nachmelden (wenn ja wo und wie)?
Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen? :)
Sie müssen ab 06.06. eine neue Personalnummer verwenden.
Wie geschrieben:
Alte Personalnummer: auf 1111 umschlüsseln ab 6/26, dann aber zum 5.6. abmelden.
Mitarbeiter kopieren (in der Übersicht, die sich öffnet, wenn Sie einen Mitarbeiter auswählen - da dann auf "Erweitert" klicken) und die Art der Kopie anpassen:
Beginn dann auf dem 6.6.26 anpassen. Da alles im Laufenden Jahr liegt, gibt es steuerlich und beitragsrechtlich keine Probleme.
Vielen Dank für die Antwort. Das hatte ich auch schon überlegt. Jedoch ist dann die Frage, wie ich das dann abrechne.
Juni wurde bereits abgerechnet. er hat 10 Stunden gearbeitet. in der Zeit vom 01.06.-05.06. hat er nur 2,5 stunden gearbeitet. Den Rest in der Zeit vom 06.06.-30.06.
Wie trage ich das denn dann ein, damit es korrekt abrechnet ist und am Ende bei den 10 gearbeiteten Stunden bleibt?
Für Juni in der alten Nummer in die Bewegungsdaten -7,5 Stunden eintragen, damit die 10 auf 2,5 reduziert werden. In der neuen Nummer die restlichen 7,5 Stunden erfassen.
Sind die wenigen Stunden ein "Ausreißer"? Sein Brutto war doch bestimmt unter 603 €, oder?
Okay, das versuche ich, danke
Wenn ich das jetzt mit der alten Personalnummer abrechnen will kommt folgende Meldung:
Fehler #LN04024
Eine Abrechnung ist nicht möglich, da bei ausgetretenen Arbeitnehmern nur im aktuellen Abrechnungsmonat
nur Einmalbezüge und Nettobe-/-abzüge abgerechnet werden dürfen.
Haben Sie die Stunden im Juni erfasst?
Die Stunden aus Juli/August müsste das Programm automatisch verwerfen - wenn nicht, müssten Sie diese ebenfalls mit Minus rausnehmen.
nein, ich habe diese bei Juli eingetragen und hinten dann entsprechend auf den Monat geändert.
auch wenn ich sie im Reiter Juni eintrage kann ich nicht abrechnen.
Ich kann im Reiter Juni auch den entsprechenden Monat nicht ändern der sich darauf bezieht.
Das ist das Gleiche 🙂