Hallo zusammen,
ich wollte eine Arbeitsbescheinigung für einen Arbeitnehmer übermitteln, der zum 16.08.24 ausgeschieden war.
Alle notwendigen Felder zu Kündigung/Entlassung sind gefüllt. Ich habe im Monat 08/24 das Häkchen für "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat übermitteln" gesetzt und im Januar 2025 eine Nachberechnung auf 08/2024 über Bewegunsgsdaten angestoßen. Im Hinweisprotokoll zur Probeabrechnung 01/2025 wird mir folgender Hinweis angezeigt:
"BEA: Sie haben eine Arbeitsbescheinigung angefordert. Wegen der nach der Januarabrechnung durchgeführten Datenmigration stehen nicht ale notwendigen Informationen zur Verfügung. Bitte rufen Sie die Bescheinigung am Tag nach der ersten Januarabrechnung erneut ab. Weitere Informationen im Dokument 1070718"
Ein Blick ins besagte Dokument:
Das Austrittsdatum / die Fehlzeit muss im aktuellen Kalenderjahr oder im Vorjahr liegen.
Beachten Sie bei Austritt im Januar des Folgejahrs:
Die Arbeitsbescheinigung kann erst nach Januar-Abrechnung erstellt werden
Wenn im aktuellen Jahr ein Austrittsdatum im Januar des Folgejahrs erfasst wird, kann mit der Probeabrechnung und Lohnabrechnung Januar keine Arbeitsbescheinigung erstellt werden. Für die Arbeitsbescheinigung müssen teilweise Werte aus der Vergangenheit bescheinigt werden, die im Vorvorjahr liegen. Damit stammen diese Werte aus einem nicht mehr abrechenbaren Zeitraum. Um diese Daten für die Bescheinigung zu migrieren, ist erst eine Januar-Abrechnung erforderlich. Im Anschluss kann die Bescheinigung am Tag nach der 1. Januar-Abrechnung erneut abgerufen werden.
Nun ist mein Austrittsdatum ja der 16.08.2024 und somit im Vorjahr. Der Austrittsmonat 08/2024 ist schon lange abgerechnet. Wieso kann hier die Arbeitsbescheinigung jetzt nicht erstellt werden? Kann es sich um einen Fehler handeln?
Ich wüsste nicht, weshalb hier erst nach der Abrechnung 01/2025, die Anfang Februar erstellt wird, eine Arbeitsbescheinigung übermittelt werden kann. Hat jemand auch das Problem?
PS: Falls die Datev mitliest...SV-Meldeportal ist für mich keine akzeptable Lösung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Über eine Wiederholungsabrechnung dieses Mitarbeiters kannst Du Dir die Arbeitsbescheinigung ansehen. Aber Übermitteln würde ich die Arbeitsbescheinigung manuell über Mitarbeiter - DÜ Arbeitsbescheinigung.
Hallo Mandy,
Ich musste jetzt auch im Januar 3 Arbeitsbescheinigungen für das Vorjahr erstellen und das hat ohne Probleme funktioniert und auch ohne den Januar vorher abzurechnen.
Ich habe dafür die Kündigungsdaten im Bearbeitungsmonat Januar eingetragen und dann manuell die Arbeitsbescheinigung ebenfalls im aktuellen Bearbeitungsmonat übermittelt.
Super, das hat schonmal geklappt mit der Wiederabrechnung. Dann probiere ich jetzt noch den manuellen Abruf und warte, ob es klappt. Danke vorab.
Vielen Dank. Der manuelle Abruf hat nun auch geklappt.