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BAV

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letzte Antwort am 19.01.2022 20:27:46 von wicki04
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ASEY
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
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Guten Morgen.

 

der Mitarbeiter ist Grenzgänger - heißt keine Steuer

 

Er hat eine betr. AV (Direktversicherung) abgeschlossen in Höhe von 552 €

 

AG Anteil   41,78                        Festbeitrag

Gehaltsumwandlung 510,22      Festbeitrag

 

 

In der Abrechnung zieht Datev 510,22 vom Steuer- und KV- Brutto ab statt 234,22.

(Ich habe eine Nachberechnung Vormonat gemacht)

 

Was muss ich eingeben, damit die Berechnung richtig läuft.

 

Herzlichen Dank für Ihre Anwort

 

 

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 10
2381 Mal angesehen

Moin,

 

die € 3.312,00 sind ein Jahresbetrag. Dieser wird nicht auf einen Monatswert von € 276,00 umgerechnet. Wenn Sie also jetzt eine neue BAV haben, ist es korrekt, dass der volle Beitrag bei der Gehaltsumwandlung berücksichtigt wird.

 

Wenn Sie dies für die Jahresberechnung mit monatlich € 276,00 berücksichtigen wollen, müssen Sie die Beträge getrennt erfassen. Notwendig ist dies aber nicht. Vom Programm wird der Jahreswert automatisch überwacht und bei Erreichen des Höchstbetrages korrekt umgestellt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

ASEY
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
2352 Mal angesehen

Moin,

 

der AN soll die BAV rückwirkend für das ganze Jahr bekommen.

Ich habe den Vertrag in den Stammdaten also zum 01.01.2020 wie beschrieben eingegeben (siehe Anhang)

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 10
2310 Mal angesehen

Hallo,


in der Abrechnung ist zu erkenne, das eine Gehaltsumwandlung von 510,22 EUR abgerechnet wird. Die Lohnart 914 wird im Bruttobereich als Minusbetrag ausgewiesen, daher mindert dieser Betrag das Steuer- und SV-Brutto.


Wie von Herrn Lutz bereits richtig erklärt, handelt es sich bei den 4 % der BBG (3.312,00 EUR) um eine Jahresgrenze. Da der Arbeitnehmer diese Grenze im Juli übersteigt, wird die BAV Sozialversicherungspflichtig. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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carstenh_
Beginner
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Nachricht 5 von 10
2291 Mal angesehen

Ein freundliches Hallo!

 

Wir arbeiten in Anlehnung an den SKR03. Welchen Sachkonten sind den die in dem Beispiel genannten Lohnarten 911 und 914 und der Nettoabzug 9001 zuzuordnen? Ich habe die bAV mit dem Assistenten

angelegt, aber mit dem Buchungsbeleg gibt es Probleme. Hier in diesem Beispiel taucht ja 3x der Wert

510,22 auf, aber Soll + Haben hat nur 2 Bereiche. Entschuldigen Sie bitte meine Unkenntnis ich bin nur Lohn-

aber kein Finanzbuchhalter.

 

Gruß

Carsten

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ASEY
Einsteiger
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Nachricht 6 von 10
2276 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe jetzt wie beschrieben als "manuell" ermittelte Beiträge die Beträge getrennt erfasst:

1. DirektVers BAV

Nettoabzug 9001 

29,37 AG Anteil und 152,83 AN Anteil St + SV frei

276,00 ST frei SV pflichtig

2. DV Vertrag BU

Nettoabzug 9006

12,21 AG Anteil und 81,39 AN ANteil ST + SV frei

 

Jetzt rechnet er richtig ABER weist mir bei den Nettoabzügen nur 9001 510,22 an und nicht

9001 428,83

9006 81,39

 

Wo habe ich jetzt noch einen Denkfehler ???

 

Herzlichen Dank nochmal

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ASEY
Einsteiger
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Nachricht 7 von 10
2272 Mal angesehen

Hallo

 

Lohnart 911 und 914 = Aufwendung für Altersversorgung AN Kto könnte im SKR 03 4165 sein

Nettoabzug 9001  = Verbindlichkeit Einbehalt AN könnte im SKR 03 1748 sein

 

Good luck

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 10
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Hallo,


mit 9001 wird die Gehaltsumwandlung im Nettobereich ausgewiesen. Der AG-Anteil darf nicht mehr im Nettobereich ausgewiesen werden. Ihre Überweisungsträger bzw. Lastschriften werden dennoch korrekt ausgeführt.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Alecya
Einsteiger
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Nachricht 9 von 10
1839 Mal angesehen

Guten Tag Frau Müller,

 

gibt es eine andere Möglichkeit den Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass der Beitrag vollständig an die Versicherung gezahlt wurde?

 

Wie sie bereits erwähnt haben, darf der AG-Zuschuss nicht im Netto ausgewiesen werden, daraufhin könnte der MA denken, dass nicht der vollständige Betrag an die Versicherung überwiesen wurde....🤔

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wicki04
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 10
1790 Mal angesehen

Der AG-Zuschuss darf bereits seit 2013 nicht mehr im Netto auswiesen werden und die Diskussionen gibt es leider immer wieder auch noch im Jahr 2022 und sie werden gefühlt nie enden. Versuchen Sie es dem Mitarbeiter zu erklären, vielleicht reicht das schon. Ansonsten könnte man vielleicht mit einem Text auf der Gehaltsabrechnung darauf hinweisen. 

unter Mandantendaten - Auswertungssteuerung - Zusatzeinstellungen "Brutto/Netto-Hinweise", hier müsste auch ein Haken gesetzt werden.

 

Für individuelle Hinweistexte für einzelne Mitarbeiter gibt es entsprechende Felder unter Personaldaten - Auswertungssteuerung. 

Viele Grüße 

KOB
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letzte Antwort am 19.01.2022 20:27:46 von wicki04
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