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BAV AG Zuschuss

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letzte Antwort am 08.05.2025 11:33:33 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

ich rechne bei einem Mitarbeiter eine betriebliche AV wie folgt ab:

 

Betr.AV An Lfd.St-frei      FFN          Euro 117,41

Betr.AV AG St-Frei          FFN         Euro   62,59

Betr.AV An Lf.Geh.Verz.  LLN          Euro 117,41 -

 

Jetzt bin ich mir ganz unsicher, ob dieser AG Zuschuss in dieser Höhe von Euro 62,59 hätte so abgerechnet werden dürfen.

 

Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen ?

 

Vielen Dank und Grüße

lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Bonita66 ,

 

wie ist denn der Sachverhalt hinter den Zahlen?

 

Der Arbeitnehmer wandelt monatlich einen Betrag von 117,41 € aus seinem steuer- und sv-pflichtigen Entgelt um (Gehaltsumwandlung) und der Arbeitgeber leistet eine Zuschuss in Höhe von 62,59 € dazu?

 

Dann ist die Darstellung korrekt. Warum bzw. an welcher Stelle zweifeln Sie? 😉

 

Nur am Rande würde mich interessieren, wodurch die Höhe des Arbeitgeberzuschusses bestimmt wird (Festbetrag? Prozentuale Berechnung? Oder ganz anders?)

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo ,

 

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

 

Die Euro 62,59 habe ich mal selbst ermittelt. Es ist einmal die Ersparnis aus den SV Beiträgen.  Der Mitarbeiter hat keine VWL und so habe ich diese Ersparnis um Euro 26,59 erhöht.  (AG-Anteil VWL)

 

Viele Grüße

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Hallo,

Wäre es nicht sinnvoller, sich den BAV-Vertrag genau anzuschauen? Hier sollte doch eigentlich  alles genau vermerkt sein, wie hoch der Gehaltsverzicht, wie hoch die Umwandlung der VL und wie hoch der zusätzliche Arbeitgeberzuschuss sein soll. Ansonsten sind es ja wirklich nur Vermutungen.

Vielleicht magst Du uns die Seite mit den AN- und AG-Anteilen mal einscannen?

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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo  Constanze,

 

vielen Dank für Deine Unterstützung.

 

Die Mitarbeiterin hat in 2016 zu unserem Mandant gewechselt und den Zuschuss habe ich dann in Höhe

von Euro 62,59 ermittelt.

 

Viele Grüße

tbehrens
Fachmann
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Gelten hier ein oder mehrere Tarifverträge? Betriebsvereinbarungen oder besondere Regelungen im AV?

 

Gesetzlich sind nur 15 % der Entgeltumwandlungsbetrages verpflichtend. 

Dabei sind die 180 € inkl. der AG-Anteil.

Die Entgeltumwandlung wäre also nur 156,52 € (180 * 15 : 115).

Der AG-Anteil also nur 23,48 €.

Wenn der AG-Anteil zur VWL (26,59 €) noch dazu kommt, wäre es für eine einfache Berechnung 50,07 €.

 

Ich verstehe es so, dass aber 180 € * 20 % = 36 € als AG-Zuschuss gerechnet worden ist.

Selbst, wenn mit 20 % gerechnet worden sind, wäre der Zuschuss eigentlich 30 € (180 * 20 : 120).

 

 

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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo,

 

vielen Dank für die Antwort.

 

Ich habe nochmal in alten Unterlagen nachgeschaut. Die BAV -Verträge wurden in 2006 für die Mitarbeiter abgeschlossen. Unser Mandant hat 20% der eingesparten SV Beiträge als AG-Zuschuss dauzugegeben.

Diese wurden ab diesem Zeitpunkt auch schon immer SV u. St.Frei abgerechnet.

 

Und in diesem Fall, von der neu eingetretenen Mitarbeiterin, wurde zusätzlich Euro 26,59 abgerechnet weil sie keinen VWL Vertrag  hat.

 

Viele Grüße

 

 

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tbehrens
Fachmann
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Ich gehe davon aus, dass die 36 €, dann tatsächlich die eingesparten SV-AG-Beiträge sind. Dann wurde richtig abgerechnet.

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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo,

 

ja das stimmt. Euro 36,00 sind die eingesparten SV Beiträge.

 

Viele Grüße und Danke

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8
letzte Antwort am 08.05.2025 11:33:33 von Bonita66
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