Guten Morgen,
ich habe einen GmbH Geschäftsführer mit einem BAV Vertrag über 179 Euro laut Versicherung zu 100% AG finanziert
Die Gehaltsabrechnung des vorhergehenden AG, der mit edlohn arbeitet weist folgendes aus:
DV mtl stsv-frei zusätzliche Vergütung FF 115,00
DV mtl stfrei-svpfl zusätzliche Vergütung FL 64,00
Dann steht unter Gesamtnetto ein Abzug -179,00
direkt nach dem Abzug des Geldw. Vorteil PKW
Ich bin Anfänger und total verwirrt
Ich habe gedacht
Arbeitgeberanteil 179,00
Gehaltsumwandlung nichts
Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja so sehe ich das auch. Wenn die BAV zu 100% AG-finanziert ist gibt es keine Entgeltumwandlung.
Sie sollten sich zur Sicherheit den Vertrag und auch den Antrag zur BAV geben lassen um festzustellen was genau stimmt.
Gruß
Björn
Hallo,
aus Ihren Zeilen kann ich keine Gehaltsumwandlung erkennen. Eine solche würde im oberen Bereich unter den Bruttobezügen ausgewiesen werden mit einem negativen Vorzeichen.
Der von Ihnen angesprochene Nettoabzug ist korrekt, weil ja dieser Betrag an die Versicherungsgesellschaft abgeführt und nicht an den GF ausgezahlt wird.
Die beiden Zeilen zur DV sind nach meinem Dafürhalten korrekt und sagen lediglich aus, dass ein Teil der arbeitgeberfinanzierten DV steuer- und sv-frei ist, der zweite Teil dagegen steuerfrei-, aber sv-pflichtig ist.
Dies verwirrt zwar insofern, als Beiträge zur BAV in dieser Höhe (179 €) in 2024 komplett steuer- und sv-frei sind. Aber vielleicht gibt es noch weitere BAV in anderen Monaten ....
Mein Fazit: Die Darstellung erscheint mir korrekt. Lediglich die Kennzeichnung FL vor den 64 € verwirren mich.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo,
@lohnexperte schrieb:
Mein Fazit: Die Darstellung erscheint mir korrekt. Lediglich die Kennzeichnung FL vor den 64 € verwirren mich.
Ich würde FL so verstehen, wie auch auf der Abrechnung von Datev, dass die angegeben Lohnart steuerfrei (F) und SV-Pflichtig (L) ist.
Die Datev zieht den Arbeitgeber-Anteil für die BAV unten nicht mehr ab, da der Wert lt. Entgeltbescheinigungsverordnung nicht ins Gesamtbrutto fließen darf. Scheinbar ist dies bei edlohn noch anders. Daher ist es auf der Datev-Abrechnung richtig, das kein Nettoabzug erfolgt. Der Auszahlungsbetrag sollte bei ansonsten gleichen Daten der selbe sein wie auf der edlohn-Abrechnung mit Nettoabzug.
Hallo,
gibt es noch eine weitere betriebliche Altersversorgung?
Hier handelt es sich nicht um Gehaltsverzicht sondern eine Aufteilung wenn die Grenzen überschritten wurden:
steuerfrei sind 8 % der BBG = in 2024 - 7.248,00 EUR
sozialversicherungsfrei sind 4 % der BBG = in 2024 - 3.624,00 EUR
Bei Überschreiten der 4%-Grenze werden die Beiträge auf zwei Lohnarten aufgeteilt, was hier erfolgt ist.
Grüße aus Würzburg
Birgit Kurewitz
Ich breche gerade zusammen
Nachdem ich bei dem Mandant vor Ort war um evtl einen zweiten Vertrag in Kopie zu bekommen, wie Frau Kurewitz vermutet hat, dieser aber nicht vorliegt, ist die Antwort des anderen Steuerberater dass er da wohl einen Fehler gemacht hat die Aufteilung kann gar nicht sein...
Heisst das jetzt für mich :
BAV 179€ 100% AG finanziert
Dann schreibe ich nur in das Register Arbeitgeberanteil die 179,00
Und das Register Gehaltsumwandlung bleibt ganz leer?
Ja genau.
Herzlichen Dank ❤️
Hallo zusammen,
wenn ich das Thema nochmal aufgreifen darf.
Ich habe gerade eine 100%-arbeitgeberfinanzierte BAV (€ 200,00/normaler AN) in LODAS angelegt (so wie es mMn richtig sein müsste, aber ist das erste mal das ich so einen Fall habe) und das Resultat ist das der Beitrag im Brutto-Abrechnungsteil mit € 200 / FFN erscheint und sonst gar nichts, weder im Brutto- noch im Netto-Abrechnungsteil.
Sieht für mich ein bisschen ungewohnt aus, daher würde ich mich freuen, wenn mir jemand bestätigen könnte, dass das so richtig ist.
Vielen Dank im Voraus !
Ja bei einer reinen AG-finanzierten BAV sieht es genau so aus.