@bodensee schrieb:Sprich wenn ihr AG noch einen Zweitbetrieb hat oder eine zusätzliche Gmbh gründet dann funktioniert das mit dem Zweitjob.
Bitte genau aufpassen, denn wenn es sich um die gleiche Tätigkeit handelt, kann dies auch unzulässig sein. Ein Unternehmen bei uns hatte sich nämlich genau das durch einen "Lohnoptimierer" aufschwatzen lassen und wurde dann im Rahmen einer LStAP böse zur Rechenschaft gezogen.
Was natürlich geht, wenn ich im UN1 in der Buchhaltung arbeite und dann im UN2 einen Nebenjob als Lagerist oder Hausmeister mache.
Ich sehe aber noch ein anderes Thema: ArbZG und eventuell JArbSchG.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Hoechstarbeitsgrenze-bei-zwei-Arbeitsverhaeltnissen~.html
Bei unseren Azubis steht ausdrücklich ein Beschäftigungsverbot bei anderen AG im Ausbildungsvertrag.
@renek schrieb:Bitte genau aufpassen, denn wenn es sich um die gleiche Tätigkeit handelt, kann dies auch unzulässig sein. Ein Unternehmen bei uns hatte sich nämlich genau das durch einen "Lohnoptimierer" aufschwatzen lassen und wurde dann im Rahmen einer LStAP böse zur Rechenschaft gezogen.
Genau aufpassen sollte man immer und je weiter ich mich aus dem Fenster lehne bzw. hier nicht sauber trenne und dokumentiere, dann kann mich das in welcher Forma auch immer SV BP oder Lst BP einholen. Aber dem Grunde nach funktioniert das bei 2 Betrieben ( in meinem Fall war das glaube ich Architektur und EDV-Beratung)
Ich sehe aber noch ein anderes Thema: ArbZG und eventuell JArbSchG.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Hoechstarbeitsgrenze-bei-zwei-Arbeitsverhaeltnissen~.html
Bei unseren Azubis steht ausdrücklich ein Beschäftigungsverbot bei anderen AG im Ausbildungsvertrag.
Bein meinem Azubis steht das nicht im Ausbildungsvertrag und ich hatte auch schon eine Azubi die nebenher noch gekellnert hat. Solange es die Arbeit bei mir nicht beeinträchtigt- kein Problem.
@bodensee schrieb:Genau aufpassen sollte man immer und je weiter ich mich aus dem Fenster lehne bzw. hier nicht sauber trenne und dokumentiere, dann kann mich das in welcher Forma auch immer SV BP oder Lst BP einholen. Aber dem Grunde nach funktioniert das bei 2 Betrieben ( in meinem Fall war das glaube ich Architektur und EDV-Beratung)
Weil gerade das zuletzt genannte ja nicht bekannt war habe ich es ja geschrieben. Soll ja Leute geben die sagen "aber der hat doch gesagt". War halt eine böse Erinnerung aus meiner Kanzleizeit die einem schon Vorsichtig macht.
@bodensee schrieb:Bein meinem Azubis steht das nicht im Ausbildungsvertrag und ich hatte auch schon eine Azubi die nebenher noch gekellnert hat. Solange es die Arbeit bei mir nicht beeinträchtigt- kein Problem.
Naja, Vorsicht ist Mutter... Klar ist doch aber, dass die Höchstarbeitsgrenze eine harte Grenze ist. Man stelle sich vor der Azubivertrag wurde erst als zweites geschlossen...
@renek schrieb:
Naja, Vorsicht ist Mutter... Klar ist doch aber, dass die Höchstarbeitsgrenze eine harte Grenze ist. Man stelle sich vor der Azubivertrag wurde erst als zweites geschlossen...
Aber auch hier wie immer wo kein Kläger da kein Richter. Aber klar harte Grenze.